So funktioniert die Wahl des Kanzlers

Das Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestages. Foto: Pixabay

Dienstag ab 9 Uhr wird live übertragen, wenn der Bundestag den neuen Bundeskanzler wählt. Vorgeschlagen für das Amt ist Friedrich Merz (CDU). Hier unser Hintergrund.


Laut Artikel 63 des Grundgesetzes wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt. Sollte Friedrich Merz die erforderlichen 316 Stimmen (die absolute Mehrheit) auf sich vereinen können, wird er im Anschluss von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in dessen Amtssitz Schloss Bellevue zum Kanzler ernannt.

Die Kanzlerwahl ist eine geheime Wahl. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages dürfen die Stimmzettel erst vor Betreten der Wahlkabine ausgehändigt werden. Zur Wahl werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen.

Im Anschluss an die Wahl und Vereidigung des Bundeskanzlers wird die Zusammensetzung der neuen Bundesregierung bekanntgegeben. Nachdem die Bundesministerinnen und Bundesminister vom Bundespräsidenten ernannt wurden (Artikel 64 Absatz 1 des Grundgesetzes), erfolgt deren Vereidigung im Bundestag.

Sitzungsverlauf

Hintergrund

Wer kann Kanzler/in werden?

Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler kann werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Ein Mandat im Bundestag ist nicht nötig. Der Bundespräsident schlägt nach Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt vor.


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Illustration: Martin Molter

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