Mittwoch beantragt Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag die Vertrauensfrage. Was genau bedeutet das? Wann stimmt der Bundestag darüber ab? Und wie geht es danach weiter? Die Vertrauensfrage – Teil 2 unserer Serie zur Bundestagswahl.
Was ist die Vertrauensfrage?
Die Vertrauensfrage ist ein Antrag des Bundeskanzlers an den Bundestag, ihm das Vertrauen auszusprechen. Mit ihr kann ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin ausloten, ob die Mehrheit des Bundestags die Regierung noch unterstützt – also Vertrauen in ihre Arbeit hat. Basis dafür ist Artikel 68 des Grundgesetzes. Die Vertrauensfrage kann dabei einerseits ein Mittel sein, um sich des Vertrauens der Regierungsfraktionen zu versichern. Sie kann aber auch dazu führen, den Weg zu einer Neuwahl einzuleiten. Wie jetzt bei Olaf Scholz.
Wie lautet die Vertrauensfrage?
Einen festgelegten Wortlaut gibt es nicht. Seit 1949 gab es fünf Vertrauensfragen. Jede war anders formuliert. Drei Beispiele:
Der Antrag von Helmut Schmidt aus dem Jahr 1982 lautete so: „Gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen.“
Helmut Kohl hat ihn dagegen – ebenfalls 1982 – so formuliert: „Sehr geehrter Herr Präsident, hiermit teile ich Ihnen mit, daß ich den Antrag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle. Ich beabsichtige, vor der Abstimmung über den Antrag am Freitag, dem 17. Dezember 1982, eine Erklärung dazu abzugeben.“
Gerhard Schröder wiederum hat seinen Antrag von 2001 an einer konkreten Sachfrage festgemacht: der Entsendung deutscher Soldaten nach Afghanistan.
Wann stimmt der Bundestag über die Vertrauensfrage ab?
Bundeskanzler Scholz reicht den Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen, am 11. Dezember beim Bundestag ein. Bis zur Abstimmung darüber müssen laut Grundgesetz mindestens 48 Stunden vergehen. Der Bundestag wird am Montag, 16. Dezember, abstimmen. Um die Vertrauensfrage zu gewinnen, braucht der Bundeskanzler eine absolute Mehrheit. Das bedeutet: Mindestens 367 der 733 Abgeordneten müssten Olaf Scholz das Vertrauen aussprechen.
Wie geht es nach der Vertrauensfrage weiter?
Das hängt davon ab, ob der Bundestag dem Bundeskanzler das Vertrauen ausspricht oder nicht.
Spricht der Bundestag Olaf Scholz mehrheitlich das Vertrauen aus, dann gilt: Er bleibt Bundeskanzler. Die rot-grüne Koalition bleibt als Minderheitsregierung im Amt. Und es gibt keine vorgezogenen Neuwahlen. Die Bundestagswahl fände dann – wie bereits geplant – am 28. September 2025 statt.
Spricht der Bundestag Olaf Scholz nicht mehrheitlich das Vertrauen aus, wird der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident hat dann laut Grundgesetz 21 Tage dafür Zeit. Danach muss es binnen 60 Tagen Neuwahlen geben. Tatsächlich würde es aber viel schneller gehen: Der 23. Februar gilt bereits als Wahltermin. Der Bundespräsident muss ihn jedoch nach Auflösung des Bundestages noch offiziell verkünden.
Die Serie zur Bundestagswahl 2025
- Teil 1: Bundestagswahl 2025 – die Serie
- Teil 2: Was ist eine Vertrauensfrage?