Welche Aufgaben hat der Bundestag? Was kann er allein entscheiden, was nicht? Um diese Fragen geht es zum Start unserer Serie zur Bundestagswahl 2025.
Wo tagt der Bundestag?
Berlin, Platz der Republik 1. Hier, im Reichstagsgebäude, treffen sich die Abgeordneten mindestens einmal im Monat zu mehrtägigen Sitzungen. Das geschichtsträchtige Gebäude mit der berühmten Glaskuppel ist aber nicht nur ein lebendiger Ort der Politik: Es lockt jedes Jahr auch mehr als drei Millionen Besucherinnen und Besucher an – so viele, wie kein anderes Parlament auf der Welt.
Welche Aufgaben hat der Bundestag?
Der Bundestag ist das höchste Verfassungsorgan. Er beschließt Gesetze, die für ganz Deutschland gelten. Er kontrolliert die Bundesregierung und entscheidet über den Haushalt, sprich: die Staatsausgaben. Er wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Bei der Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin sowie der Richterinnen und Richter vom Bundesverfassungsgericht entscheidet der Bundestag ebenfalls mit. Auch die Entscheidung über Einsätze der Bundeswehr im Ausland fällt in seine Zuständigkeit.
Kann der Bundestag alles allein entscheiden?
Nein, das kann er nicht. An vielen Entscheidungen ist auch der Bundesrat beteiligt. Über ihn vertreten die Landesregierungen die Interessen ihrer Länder gegenüber dem Bund. Jedes Gesetz, das der Bundestag beschließt, wird auch im Bundesrat behandelt. Viele Gesetze können sogar nur dann in Kraft treten, wenn er ihnen zustimmt. Das betrifft insbesondere solche, die die Verfassung ändern, sich auf die Finanzen der Länder auswirken oder in ihre Verwaltung eingreifen. Insgesamt sind laut Bundesrat rund 40 Prozent aller Bundesgesetze zustimmungsbedürftig. Auch bei der Wahl der Richter und Richterinnen vom Bundesverfassungsgericht entscheidet der Bundesrat mit. Die zentralen Aufgaben der Länderkammer sind im Grundgesetz festgehalten.
Die Serie zur Bundestagswahl 2025
- Teil 2, 10. Dezember: Was ist eine Vertrauensfrage?
- Teil 3, 16. Dezember: Nach der Entscheidung im Bundestag: Wie geht’s weiter?