Stichwort: Erst- und Zweitstimme

Ein Auszug aus einem Stimmzettel. Der Stimmzettel hat zwei Spalten. Eine Hand hält einen Stift.
Foto: Frauke Riether/pixabay

Alle Wahlberechtigten haben zur Bundestagswahl zwei Stimmen. Was ist der Unterschied? Und welche Stimme ist entscheidend? Teil 20 unserer Wahlserie. 

Die Erststimme

Die Erststimme befindet sich auf dem Stimmzettel links. Mit ihr wählt man eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten aus dem Wahlkreis – also eine konkrete Person. Die Namen unterscheiden sich von Wahlkreis zu Wahlkreis. Denn: Alle Kandidaten können nur in einem Wahlkreis um ein Direktmandat buhlen. 

In welcher Reihenfolge die Namen auf dem Stimmzettel stehen, richtet sich nach der Reihenfolge der Landeslisten aus der rechten Spalte. Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber reihen sich am Ende in alphabetischer Reihenfolge ein. 

Manchmal hat die Erststimmen-Spalte Lücken. Diese ergeben sich, wenn eine Partei für den Wahlkreis keinen Direktkandidaten und keine Direktkandidatin nominiert hat. 

Die Zweitstimme

Die Zweitstimme befindet sich rechts auf dem Stimmzettel. Mit ihr wählt man eine Partei und ihre Landesliste. Auf dem Stimmzettel sind unter dem Parteinamen die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der Landesliste aufgeführt. 

In welcher Reihenfolge die Parteien auf dem Stimmzettel stehen, richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl in MV erreicht haben. Parteien, die damals nicht vertreten waren, schließen sich dahinter in alphabetischer Reihenfolge an. Die rechte Spalte ist auf den Stimmzetteln in ganz MV identisch, variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland. 

Erst- und Zweitstimme können auf gleiche oder unterschiedliche Parteien verteilt werden. Zulässig ist auch, nur eine Stimme abzugeben.

Welche Stimme ist entscheidend?

Die Zweitstimme. Sie entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag – also darüber, wie viele Sitze einer Partei dort zustehen: Je mehr Stimmen, desto mehr Mandate, desto mehr Gewicht im Parlament.

Für die Erststimme gilt mit der Wahlrechtsreform: Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen holt, gewinnt – wie gehabt – das Direktmandat. Dieses zählt aber nur, wenn es durch die Zweitstimmen gedeckt ist: Gewinnt eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate als Sitze, dann – und das ist neu – verfallen die überschüssigen Direktmandate. Und zwar die mit dem prozentual schwächsten Erststimmen-Ergebnis.

Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn eine Partei drei oder mehr Direktmandate, also Wahlkreise über die Erststimmen gewinnt, zieht sie mit der prozentualen Stärke ihrer Zweitstimmen in den Bundestag ein – auch wenn sie insgesamt unter der 5-Prozent-Hürde bleibt.

 Ist meine Stimme überhaupt wichtig?

Und ob! Wahlen sind die einfachste Form, sich am politischen Geschehen zu beteiligen – und ein wesentlicher Bestandteil von Demokratie. Wie entscheidend jede Stimme sein kann, zeigt zum Beispiel die Bundestagswahl 2021. In einem Wahlkreis in MV gaben damals 795 Stimmen den Ausschlag für den Gewinner des Direktmandats. Das entsprach einem Unterschied von 0,5 Prozent. Noch knapper ging es in einem Wahlkreis in Sachsen zu: Dort lag der Vorsprung des Gewinners bei gerade einmal 35 Stimmen.


Die Serie zur Bundestagswahl 2025