
Seit 1957 ist sie möglich. Seit 2008 auch ohne triftigen Grund: die Briefwahl. In diesem Jahr sind die Fristen dafür jedoch kürzer als sonst. Teil 13 unserer Wahlserie: ein Überblick zur Briefwahl.
Der Antrag

Wer per Brief wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Dieser kommt nicht automatisch nach Hause, sondern muss bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung beantragt werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Option 1: Sie nutzen den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung. Diese sollte bis spätestens 2. Februar bei Ihnen angekommen sein.
Option 2: Sie warten nicht auf die Wahlbenachrichtigung, sondern stellen per Post oder E-Mail einen formlosen Antrag. Er muss folgende Angaben enthalten: Vorname, Name, Geburtsdatum und Anschrift.
Option 3: Manche Städte und Gemeinden bieten auch an, den Wahlschein über ihre Internetseite online anzufordern.
Option 4: Sie geben den Antrag direkt bei Ihrer Wahlbehörde ab.

Die Unterlagen
Die Unterlagen umfassen mehr als nur den Stimmzettel. Zu den Briefwahlunterlagen gehören:
- der Wahlschein
- der Stimmzettel
- ein weißer Stimmzettelumschlag
- ein roter Wahlbriefumschlag
- ein Merkblatt mit Hinweisen

Das Zeitfenster
Bis die Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder versendet werden, dauert es noch einige Tage. Die Stimmzettel können erst gedruckt werden, wenn klar ist, welche Kandidaten und Landeslisten zur Wahl zugelassen sind. Die letzte Frist dafür endet am 30. Januar. Dann werden die Stimmzettel gedruckt, an die Gemeindebehörden ausgeliefert und zusammen mit den anderen Unterlagen an Briefwähler versandt. Bundeswahlleiterin Ruth Brand geht davon aus, dass die Briefwahl in den meisten Wahlämtern zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 beginnt. Unterm Strich bleiben Wahlberechtigten deshalb statt der sonst üblichen sechs Wochen diesmal nur zwei Wochen Zeit für die Briefwahl.

Der Wahlakt
- Auf dem Stimmzettel Erst- und Zweitstimme ankreuzen.
- Den Stimmzettel in den weißen Stimmzettelumschlag stecken.
- Den Stimmzettelumschlag zukleben.
- Den Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
- Den Wahlschein unterschreiben und mit Datum versehen.
- Den Wahlschein auch in den roten Umschlag stecken.
- Den roten Umschlag zukleben.
- Den roten Umschlag rechtzeitig an die aufgedruckte Adresse schicken – oder dort persönlich abgeben.
Diese Schritte einzuhalten ist wichtig. Andernfalls können Wahlbriefe laut Bundeswahlgesetz (§39) zurückgewiesen werden. Zum Beispiel, wenn der Wahlschein fehlt oder nicht unterschrieben wurde. Oder Wahlbrief- und Stimmzettelumschlag nicht verschlossen sind.

Die Zustellung
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten Stelle eingegangen sein. Verspätet eingehende Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt.
Die Unterlagen sollten so schnell wie möglich abgeschickt werden, spätestens jedoch am 20. Februar. „Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen“, sagt Bundeswahlleiterin Ruth Brand.

Die Auszählung
Die Wahlbriefe werden bis zum Wahltag ungeöffnet gesammelt und dann an die zuständigen Briefwahlvorstände verteilt. Diese öffnen ab 15 Uhr die roten Umschläge und prüfen den Wahlschein auf Gültigkeit. Die weißen Stimmzettelumschläge bleiben verschlossen und kommen in eine Wahlurne. Dadurch ist nicht nachvollziehbar, wer wie gewählt hat. Nach 18 Uhr werden die Umschläge geöffnet und die Stimmzettel öffentlich ausgezählt.

Ein Blick zurück
Per Brief zu wählen ist in der Bundesrepublik seit der Bundestagswahl 1957 möglich. Bis 2008 mussten Wahlberechtigte dafür aber besondere Gründe angeben und diese auch glaubhaft machen. Seit der Bundestagswahl 2009 können Wahlberechtigte ohne Angabe von Gründen per Brief wählen. In der DDR gab es keine Briefwahl.
Die Serie zur Bundestagswahl 2025

- Teil 1: Bundestagswahl 2025 – die Serie
- Teil 2: Was ist eine Vertrauensfrage?
- Teil 3: 21 Tage Zeit
- Teil 4: So hat MV seit 1990 gewählt
- Teil 5: Weg für Neuwahl frei
- Teil 6: Stichwort: Wahlhelfer/innen
- Teil 7: 20 Fragen, 20 Antworten – das LpB-Heft
- Teil 8: Fristen, Fristen, Fristen
- Teil 9: Die Juniorwahl
- Teil 10: Wählen leicht erklärt
- Teil 11: Die Wahlbenachrichtigung
- Teil 12: Das Erklärvideo zur Wahl
- Teil 13: Die Briefwahl