
Manche hatten sie schon im Briefkasten, andere noch nicht: die Wahlbenachrichtigung. Wer bis 2. Februar keine Post erhält, sollte bei der Wahlbehörde nachhaken.
Steht eine Wahl an, werden Wahlberechtigte darüber informiert. Dazu verschicken Städte und Gemeinden Briefe mit allen Infos zum Wahltag: die Wahlbenachrichtigung.
Sie informiert unter anderem darüber, wo sich das zuständige Wahllokal befindet, unter welcher Nummer man im Wählerverzeichnis eingetragen ist, in welchem Zeitfenster gewählt werden kann und ob der Wahlraum barrierefrei ist.
Mit der Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte außerdem einen Wahlschein anfordern. Dieser ist erforderlich, falls man seine Stimme über Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum des Wahlkreises abgeben möchte.
Das Wählerverzeichnis ist entscheidend
Sie sind wahlberechtigt, haben bis zum 2. Februar aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bei der Wahlbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde erkundigen, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen, sagt Landeswahlleiter Christian Boden.
Im Wählerverzeichnis sind alle wahlberechtigten Personen eines Wahlbezirks aufgelistet. Grundlage dafür ist das Melderegister. Haben Wahlberechtigte mehrere Wohnungen, ist der Hauptwohnsitz entscheidend. Stichtag für die Bundestagswahl 2025 war der 12. Januar.
Befristeter Blick ins Wählerverzeichnis
Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis ist vom 3. bis einschließlich 7. Februar möglich. „Wer zu Unrecht nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, kann auf Antrag von der Gemeindebehörde einen Wahlschein erhalten und damit an der Wahl teilnehmen“, sagt Bundeswahlleiterin Ruth Brand. Die Frist für den Antrag endet am 7. Februar. Wichtig zu wissen: Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann nicht wählen.
Sie haben Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder am Wahltag vergessen? Kein Problem: Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie im Wählerverzeichnis stehen. Sie können sich dann mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Die Serie zur Bundestagswahl 2025

- Teil 1: Bundestagswahl 2025 – die Serie
- Teil 2: Was ist eine Vertrauensfrage?
- Teil 3: 21 Tage Zeit
- Teil 4: So hat MV seit 1990 gewählt
- Teil 5: Weg für Neuwahl frei
- Teil 6: Stichwort: Wahlhelfer/innen
- Teil 7: 20 Fragen, 20 Antworten – das LpB-Heft
- Teil 8: Fristen, Fristen, Fristen
- Teil 9: Die Juniorwahl
- Teil 10: Wählen leicht erklärt
- Teil 11: Die Wahlbenachrichtigung