
Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können zur Bundestagswahl 2025 mit Stimmzettelschablonen wählen. Wie diese beantragt werden, wie die Schablonen funktionieren: hier die wichtigsten Infos.
Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied zu sein – bei der Landesgeschäftsstelle des BSVMV anfordern:
Blinden- und Sehbehinderten-Verein M-V
Henrik-Ibsen-Str. 20
18106 Rostock
Telefon: 0381-778980
Mail: info@bsvmv.org
Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können ihre Stimme ohne Unterstützung durch eine Vertrauensperson abgeben, so BSVMV und Landeswahlleiter Dr. Christian Boden.
So funktioniert’s
Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel als Audio-CD ausgegeben. Die Stimmzettelschablone hat die Funktion einer Tasche, in die der Stimmzettel für die Stimmabgabe eingelegt wird. Als Orientierungshilfe sind die Stimmzettel beim Einlegen in die Schablone an der rechten oberen Ecke abgeschnitten.
In Übereinstimmung mit den zugelassenen Wahlvorschlägen enthält die Stimmzettelschablone in einer senkrechten Reihe angeordnet Löcher, die deckungsgleich mit den für die Stimmabgabe vorgesehenen Kreisen auf dem Stimmzettel sind. Durch Abtasten und Zählen der Aussparungen, die mit geprägten und Punktschriftzahlen versehen sind, kann der gesuchte Wahlvorschlag gefunden und so die Stimme für den jeweiligen Wahlvorschlag abgegeben werden.
Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können damit am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
Den blinden oder sehbehinderten Wahlberechtigten bleibt es jedoch auch weiterhin freigestellt, sich von einer Person ihres Vertrauens bei der Stimmabgabe unterstützen zu lassen. Dies kann auf Wunsch des Wahlberechtigten auch ein Mitglied des Wahlvorstandes im jeweiligen Wahllokal sein.
Außerdem besteht wieder die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten der Bundestagswahl 2025 auch barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/wahlen und telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.
Kontakt:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
Rungestr. 19
10179 Berlin
Telefon: 030 28 53 87-281
E-Mail: t.resa@dbsv.org
Die Serie zur Bundestagswahl 2025

- Teil 1: Bundestagswahl 2025 – die Serie
- Teil 2: Was ist eine Vertrauensfrage?
- Teil 3: 21 Tage Zeit
- Teil 4: So hat MV seit 1990 gewählt
- Teil 5: Weg für Neuwahl frei
- Teil 6: Stichwort: Wahlhelfer/innen
- Teil 7: 20 Fragen, 20 Antworten – das LpB-Heft
- Teil 8: Fristen, Fristen, Fristen
- Teil 9: Die Juniorwahl
- Teil 10: Wählen leicht erklärt
- Teil 11: Die Wahlbenachrichtigung
- Teil 12: Das Erklärvideo zur Wahl
- Teil 13: Die Briefwahl
- Teil 14: Lisa Schulz zieht in den Bundestag
- Teil 15: Das ist neu bei der Wahl
- Teil 16: Diese Parteien treten in MV an
- Teil 17: Die Wahlkreise
- Teil 18: Der Wahl-O-Mat zum Aufkleben
- Teil 19: Wählen mit Schablone