Stichwort: Wahlhelfer/innen

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Ein Schild. Auf dem Schild steht: Wahlraum 35. Auf dem Schild ist ein Rollstuhl-Symbol abgebildet. Und eine Hand, die einen Umschlag in eine Wahlurne steckt. Ein schwarzer Pfeil zeigt nach links.
Quelle: Archiv

Stimmzettel ausgeben, das Wählerverzeichnis führen, am Abend die Stimmen auszählen: Für die Bundestagswahl werden noch helfende Hände benötigt. Wer sich am 23. Februar als Wahlhelfer oder Wahlhelferin engagieren möchte, kann sich in der Wahlbehörde seiner Stadt oder Gemeinde melden. Teil 6 unserer Wahlserie. 


Was machen Wahlhelfer/innen?

Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben, sind ihnen schon einmal begegnet: den Frauen und Männern, die einen Blick auf den Wahlschein werfen, ihn mit dem Wählerverzeichnis abgleichen, die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis abhaken, den Stimmzettel ausgeben oder an der Wahlurne den Einwurf des Stimmzettels beaufsichtigen. All das sind Wahlhelfer und Wahlhelferinnen. Sie sorgen dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird. 

Wahlkabinen, Urnen und Tische platzieren. Alle Unterlagen parat legen. Das Wahllokal beschildern: Die Arbeit der Wahlhelfenden beginnt bereits, bevor die Wahllokale öffnen. Und dauert noch an, wenn sie schon längst geschlossen sind: Dann zählen sie die Stimmen, prüfen Gültigkeit und Ungültigkeit und übermitteln die vorläufigen Ergebnisse an die Gemeindewahlbehörde. Wahlhelfer/innen sind aber nicht nur in Urnenwahllokalen gefragt: Auch in den Briefwahllokalen wird ihre Hilfe zum Auszählen der Stimmen benötigt. 


Was ist ein Wahlvorstand? 

Jedes Wahllokal hat mehrere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Zusammen bilden sie für das Wahllokal den Wahlvorstand. Dieser untergliedert sich in eine Wahlvorsteherin oder einen Wahlvorsteher, einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin sowie mehrere Beisitzer oder Beisitzerinnen.


Wer kann Wahlhelfer/in werden?

Im Prinzip alle, die am 23. Februar selbst wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Ausnahme: Wer selbst kandidiert, darf nicht als Wahlhelfer/in arbeiten. Gleiches gilt für Vertrauenspersonen von Bewerbern und Bewerberinnen. Besondere Kenntnisse sind für das Ehrenamt nicht erforderlich. Zur Vorbereitung finden Schulungen bzw. Einweisungen statt. 


Wie wird man Wahlhelfer/in?

Wer schon einmal als Wahlhelfer oder Wahlhelferin tätig war, wird in der Regel von der Gemeinde angeschrieben. Wer sich zum ersten Mal engagieren möchte, kann bei der zuständigen Wahlbehörde seine Bereitschaft erklären. Viele Kommunen stellen das Bereitschaftsformular sowie alle Kontaktdaten auch auf ihrer Homepage bereit. 


Wie viele Wahlhelfer/innen werden gesucht? 

Das unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. In Wismar, beispielsweise, werden rund 300 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. In Neubrandenburg 380. In Greifswald mindestens 425. In Wismar sind es rund 300. In Schwerin etwa 800 und in Rostock ca. 1.500. 


Gibt es für die ehrenamtliche Mitarbeit Geld? 

Wahlhelfende erhalten ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Laut Bundeswahlordnung sind das je nach Funktion im Wahlvorstand 25 bis 35 Euro. Manche Gemeinden zahlen ihren Wahlhelfern aber mehr. Deshalb können die Beträge von Kommune zu Kommune variieren. Sechs Beispiele: In Schwerin und Wismar gibt es 35 bis 45 Euro, in Stralsund 40 bis 90 Euro, in Parchim 60 Euro, im Amtsbereich Warnow-West 70 bis 90 Euro und in Rostock 50 bis 115 Euro. 


Die Serie zur Bundestagswahl 2025

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