21 Tage Zeit

Vom / Bundestagswahlen, LpB

Bundespräsident Steinmeier muss entscheiden, ob er den Bundestag auflöst. Foto: Franz P. Sauerteig/Pixabay

Bundeskanzler Olaf Scholz hat am Montag im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt. Das Ergebnis macht – wie geplant – den Weg frei für Neuwahlen. Jetzt muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier entscheiden, ob er den Bundestag auflöst. Wie es weiter geht? Teil 3 unserer Wahlserie.


Wie ist die Abstimmung im Bundestag verlaufen?

Montag, 16. Dezember, 13 Uhr: Der Bundestag trifft sich zu einer Sondersitzung. Einziger Tagesordnungspunkt: die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers. Vor der Abstimmung steht eine Debatte: Der Bundeskanzler gibt eine Erklärung ab. Abgeordnete aller Fraktionen und Gruppen ergreifen das Wort.

16.04 Uhr: Jetzt wird abgestimmt. Und zwar namentlich. Dazu erhält jede/r Abgeordnete/n drei Stimmkarten mit ihrem/seinem Namen. Eine blaue für „Ja“. Eine rote für „Nein“. Eine weiße für Stimmenthaltung.

16.32 Uhr: Alle Stimmen sind ausgezählt. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas verkündet das Ergebnis: 207 Abgeordnete sprechen Olaf Scholz das Vertrauen aus. 394 Abgeordnete stimmen gegen ihn. 116 enthalten sich. 16 Abgeordnete stimmen nicht ab. Das bedeutet: Bundeskanzler Olaf Scholz hat die Vertrauensfrage erwartungsgemäß verloren. Für eine Mehrheit hätten sich mindestens 367 Abgeordnete hinter ihn stellen müssen.


Wie geht es weiter?

Bundeskanzler Olaf Scholz wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nun bitten, den Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident hat 21 Tage Zeit, darüber zu entscheiden. Löst er den Bundestag auf, muss es innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen geben.

Als vorgezogener Wahltermin steht bereits der 23. Februar 2025 im Raum. Mit Blick auf die 60-Tage-Frist könnte Frank-Walter Steinmeier den Bundestag also frühestens am 25. Dezember auflösen.


Ist Olaf Scholz jetzt noch Bundeskanzler?

Auch wenn der Bundestag ihm das Vertrauen entzogen hat: Olaf Scholz ist nach wie vor Bundeskanzler. Diese Funktion gilt, bis der neue Bundestag zusammentritt. Und auch danach ist er noch so lange geschäftsführend im Amt, bis der neu gewählte Bundestag einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin gewählt hat. So regelt es das Grundgesetz in Artikel 69.


Gibt es eine Zeit ohne Bundestag?

Nein. Auch wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in ein paar Tagen die Auflösung des Bundestags verkündet, bleibt das Parlament zunächst weiter bestehen. Der Bundestag kann also zum Beispiel weiterhin Gesetze beschließen, über Anträge abstimmen und in Ausschüssen tagen. Seine Wahlperiode endet erst, wenn der neue Bundestag zu seiner ersten – der sogenannten konstituierenden – Sitzung zusammenkommt. So sagt es das Grundgesetz in Artikel 39.


Die Serie zur Bundestagswahl 2025

Facebook