Haben Sie schon Ihre Wahlbenachrichtigung für die Kommunal- und Europawahl erhalten? Spätestens am Wochenende muss sie zugestellt sein. Wer bis dahin keine Post bekommen hat, sollte zügig prüfen, ob er im Wählerverzeichnis steht.
Was ist die Wahlbenachrichtigung?
Alle Wahlberechtigten erhalten rund vier Wochen vor der Wahl einen Brief, mit dem auf die anstehenden Wahlen hingewiesen wird. Das Schreiben informiert darüber, für welche Wahl(en) man wahlberechtigt ist, wo sich das zuständige Wahllokal befindet, unter welcher Nummer man im Wählerverzeichnis eingetragen ist, in welchem Zeitfenster gewählt werden kann und ob der Wahlraum barrierefrei ist. Außerdem enthält die Benachrichtigung ein Formular, mit dem man einen Wahlschein anfordern kann, falls man seine Stimme über Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum des Wahlkreises abgeben möchte. Für beide Wahlen wird eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung verschickt. Diese muss spätestens am Wochenende zugestellt sein.
Was mache ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Dann sollten Sie sich bei der Wahlbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde erkundigen, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen. Denn: Wer nicht im Wahlverzeichnis steht, kann am 9. Juni nicht wählen.
Wer Einsicht ins Wählerverzeichnis nehmen möchte, hat dafür nur in der kommenden Woche Gelegenheit. Die dafür vorgesehene Frist beginnt formal am Montag, 20. Mai und endet am Freitag, 24. Mai. Weil der Montag aber ein Feiertag ist, kann das Wählerverzeichnis frühestens am Dienstag in den Gemeindewahlbehörden eingesehen werden.
Sie sind wahlberechtigt und stehen nicht im Verzeichnis? Oder Ihre Daten sind unrichtig oder unvollständig? Dann können Sie bis zum 24. Mai 2024 bei Ihrer Gemeindewahlbehörde schriftlich einen Antrag auf Berichtigung stellen.
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