Wer ist wofür zuständig?

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Grafik: LpB

Teil 3 unserer Serie zum 9. Juni 2024, dem Wahltag (nicht nur) in Mecklenburg-Vorpommern. Thema heute: Gemeindevertretung, Kreistag, Bürgermeister/innen. Wer ist wofür zuständig?

Wofür sind Gemeindevertreter/innen zuständig?

Wo und wann darf gebaut werden? Gibt es genug Kita-Plätze? Welche Straße wird saniert? Um diese Fragen kümmert sich die Gemeinde- oder Stadtvertretung. Sie ist das höchste Organ der kommunalen Selbstverwaltung. Selbst ist also die Gemeinde, das garantiert schon das Grundgesetz.

In ihrer Sitzung entscheiden Gemeinde- oder Stadtvertreter/innen über die Empfehlungen der Ausschüsse und die Vorlagen der Verwaltung. Ihr Engagement ist ehrenamtlich. Wer bei sich im Ort mal zugucken möchte: Gemeinde- und Stadtvertretungen tagen öffentlich.

Wofür sind Kreistage zuständig?

Bis auf Rostock und Schwerin gehören alle Städte und Gemeinden in MV zu je einem Landkreis. Sechs Kreise gibt es insgesamt, von Nordwestmecklenburg bis Vorpommern-Greifswald. Jeder von ihnen hat einen eigenen Kreistag. Dieser entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises, wie den Nahverkehr, die Abfallbeseitigung oder die Zulassung von Autos. Über Aufgaben also, die Städte und Gemeinden allein nicht umsetzen können. Die Beschlüsse führt der Landrat/die Landrätin aus. Kreistage werden – wie Gemeinde- oder Stadtvertretungen – alle fünf Jahre gewählt.

Welche Aufgaben haben ehrenamtliche Bürgermeister/innen?

In MV gibt es mehr als 650 ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Diese werden direkt gewählt. Ihre Amtszeit ist an die Wahlperiode der Gemeinde- oder Stadtvertretung gebunden, dauert also fünf Jahre. Ehrenamtliche Bürgermeister/innen vertreten ihren Ort nach außen und sind Ansprechpartner/innen für die Bürgerinnen und Bürger. Sie leiten Stadt- oder Gemeindevertretungen, planen Projekte und entscheiden mit, ob ein Jugendzentrum renoviert oder Geld für neue Straßenbeleuchtung ausgegeben wird. Ehrenamtliche Bürgermeister/ innen erhalten eine Aufwandsentschädigung, künftig zum Beispiel 840 Euro monatlich in Orten mit bis zu 500 Einwohnern und Einwohnerinnen.

Was machen hauptamtliche Bürgermeister/innen?

Größere Städte haben hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. In Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald heißen sie Oberbürgermeister/in. Anders als ehrenamtliche Bürgermeister/innen haben sie keinen Sitz in der Stadtvertretung. Sie arbeiten hauptberuflich, leiten die Verwaltung, bereiten Beschlüsse vor und führen Aufträge der Stadtvertretung aus. Ihre Amtszeit beträgt sieben bis neun Jahre. Die genaue Dauer legt jede Kommune in ihrer Hauptsatzung fest.

Die Serie

Unsere Serie in 50 Teilen: mit Interviews, Hintergründen, Erklärungen in leichter Sprache, Rubriken wie der Zahl des Tages u.v.m. Hier die ersten Folgen:


www.mit16waehlen.de

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