Wahlhelfer/innen gesucht

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Foto: Gerd Altmann/pixabay

Stimmzettel ausgeben, das Wählerverzeichnis führen, am Abend die Stimmen auszählen: Für die Kommunal- und Europawahl werden noch helfende Hände benötigt. Wer sich am 9. Juni als Wahlhelfer oder Wahlhelferin engagieren möchte, kann sich in der Wahlbehörde seiner Gemeinde melden. 

Was machen Wahlhelfer/innen?

Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben, sind ihnen schon einmal begegnet: den Frauen und Männern, die einen Blick auf den Wahlschein werfen, ihn mit dem Wählerverzeichnis abgleichen, die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis abhaken, den Stimmzettel ausgeben oder an der Wahlurne den Einwurf des Stimmzettels beaufsichtigen. All das sind Wahlhelfer und Wahlhelferinnen. 

Zusammen bilden sie für das Wahllokal den Wahlvorstand. Dieser untergliedert sich in eine Wahlvorsteherin oder einen Wahlvorsteher, einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin sowie drei bis sieben Beisitzer oder Beisitzerinnen. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Wahlkabinen, Urnen und Tische platzieren. Alle Unterlagen parat legen. Das Wahllokal beschildern: Die Arbeit der Wahlhelfenden beginnt bereits, bevor die Wahllokale öffnen. Und dauert noch an, wenn sie schon längst geschlossen sind: Dann zählen sie die Stimmen, prüfen Gültigkeit und Ungültigkeit und übermitteln die vorläufigen Ergebnisse an die Gemeindewahlbehörde. 

Wahlhelfer/innen sind aber nicht nur in Urnenwahllokalen gefragt: Auch in den Briefwahllokalen wird ihre Hilfe zum Auszählen der Stimmen benötigt. 

Wer kann Wahlhelfer/in werden?

Im Prinzip alle, die am 9. Juni selbst wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Ausnahme: Wer selbst kandidiert, darf nicht als Wahlhelfer/in arbeiten. Gleiches gilt für Vertrauenspersonen von Bewerbern und Bewerberinnen. Besondere Kenntnisse sind für das Ehrenamt nicht erforderlich. Zur Vorbereitung finden Schulungen bzw. Einweisungen statt. 

Wie wird man Wahlhelfer/in?

Wer schon einmal als Wahlhelfer oder Wahlhelferin tätig war, wird in der Regel von der Gemeinde angeschrieben. Wer sich zum ersten Mal engagieren möchte, kann bei der zuständigen Wahlbehörde seine Bereitschaft erklären. Viele Kommunen stellen das Bereitschaftsformular sowie alle Kontaktdaten auch auf ihrer Homepage bereit. 

Und wenn sich nicht genügend Freiwillige finden? Dann kann die Gemeindewahlbehörde Wahlberechtigte auch verpflichten, das Ehrenamt zu übernehmen. Dies könnte dann auch nur aus besonders triftigen Gründen abgelehnt werden. 

Wie viele Wahlhelfer/innen werden gesucht? 

Das unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. In Neubrandenburg, beispielsweise, werden 486 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. In Greifswald etwa 520. In Wolgast sind es rund 90, in Ribnitz-Damgarten ungefähr 180, in Rostock 1.900 Bürgerinnen und Bürger. Der Städte- und Gemeindetag geht davon aus, dass für den 9. Juni in MV etwa 18.000 Wahlhelfer und Wahlhelferinnen benötigt werden. 

Gibt es für die ehrenamtliche Mitarbeit Geld? 

Wahlhelfende erhalten ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Die Beträge variieren von Kommune zu Kommune. Fünf Beispiele: In Schwerin gibt es je nach Funktion im Wahlvorstand 25 bis 35 Euro, in Greifswald 45 bis 80 Euro, in Rostock 50 bis 100 Euro. Im Amtsbereich Neukloster Warin sind es 80 bis 100 Euro, im Amt Warnow-West 100 bis 120 Euro. 

Die Serie

Unsere Serie in 50 Teilen: mit Interviews, Hintergründen, Erklärungen in leichter Sprache, Rubriken wie der Zahl des Tages u.v.m. Hier die ersten Folgen:


www.mit16waehlen.de

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