So funktioniert die Briefwahl

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Quelle: LpB

Sie möchten wählen, sind am Wahltag aber verhindert? Kein Problem. Sie können Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Teil 8 unserer Serie zum Wahljahr 2024.

Wie werde ich benachrichtigt?

Rund vier bis sechs Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten einen Brief mit Angaben zum Wahltermin, dem zuständigen Wahllokal und zur Barrierefreiheit der Wahlräume. Außerdem enthält die Benachrichtigung ein Formular, mit dem man einen Wahlschein – zum Beispiel für die Briefwahl – anfordern kann.

Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Stadt oder Gemeinde erkundigen, ob er/sie im Wählerverzeichnis steht.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Den benötigten Wahlschein für die Briefwahl kann man bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung beantragen. Ein Vordruck dafür befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Die Unterlagen können aber auch formlos – zum Teil auch online – angefordert werden.

Wer den Antrag selbst abgibt, kann die Briefwahl gleich vor Ort ausüben. Bei schriftlichen Anträgen werden die Unterlagen nach Hause geschickt. Damit sie rechtzeitig bei der Wahlbehörde ankommen, sollten die Unterlagen spätestens am dritten Werktag vor der Wahl zurückgeschickt werden.

Wie viele Kreuze darf ich machen?

Bei der Wahl der Gemeinde- und Stadtvertretungen sowie der Kreistage haben alle Wahlberechtigten drei Stimmen. Diese können einem Bewerber bzw. einer Bewerberin gegeben oder auf mehrere Namen verteilt werden. Es ist auch möglich, nur ein oder zwei Kreuze zu setzen. Bei der Wahl der Bürgermeister/innen ist das anders: Hier haben Wahlberechtigte nur eine Stimme. Ebenso bei der Europawahl. Die Stimme fürs EU-Parlament wird aber keiner Person, sondern der Kandidatenliste einer Partei gegeben.

Die Serie

Unsere Serie in 50 Teilen: mit Interviews, Hintergründen, Erklärungen in leichter Sprache, Rubriken wie der Zahl des Tages u.v.m. Hier die ersten Folgen:


www.mit16waehlen.de

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