Wahlen 2024: Die erste Frist endet

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Quelle: Bundeswahlleiterin.de

83 Tage noch, dann sind Kommunal- und Europawahlen. Die Vorbereitungen laufen. Die erste Frist endet schon jetzt. Sie betrifft die Wahlvorschläge für die Europawahl. Wer zur Kommunalwahl antreten möchte, hat noch ein paar Tage länger Zeit, sich zu melden. Unser Hintergrund.

Sonntag, 9. Juni. An diesem Tag ist in ganz Deutschland Europawahl. In MV finden parallel dazu die Kommunalwahlen statt. Das bedeutet: An jenem Sonntag werden auch Stadt- und Gemeindevertretungen, ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Mitglieder der Kreistage gewählt. 

Die Vorbereitungen dafür sind bereits im Gange – und nun an einer ersten wichtigen Frist angekommen. Sie betrifft Parteien, politische Vereinigungen oder Personen, die zu den Wahlen antreten möchten: Wahlvorschläge zur Europawahl müssen bis heute, 18 Uhr, eingereicht sein. Für Wahlvorschläge zur Kommunalwahl endet die Frist am 26. März, 16 Uhr. 

Wahlvorschläge zur Europawahl

Für die Wahl zum EU-Parlament erstellen Parteien und politische Vereinigungen Listen mit den Namen ihrer Kandidatinnen und Kandidaten. Diese Listen können für einzelne Bundesländer aufgestellt werden. Es kann aber auch eine gemeinsame Liste für alle Bundesländer geben. Einzelpersonen können bei der Europawahl nicht kandidieren. 

Zur Wahl stellen dürfen sich Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als Unionsbürger/in einen Wohnsitz in Deutschland haben bzw. sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Wer auf die Liste kommt, wird bei Parteitagen oder Mitgliedsversammlungen entschieden. Hier legen die Parteien oder politischen Vereinigungen in geheimer Wahl sowohl ihre Kandidatinnen und Kandidaten als auch den jeweiligen Listenplatz fest. Wahlvorschläge für die Europawahl müssen bei der Bundeswahlleiterin eingereicht werden. Spätestens am 22. April muss diese bekanntgeben, welche Listen zugelassen sind. Damit steht dann auch fest, welche Parteien und politische Vereinigungen in Deutschland zur Europawahl antreten werden. 

Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 

Für die Kommunalwahl können Parteien, Wählergruppen sowie Einzelpersonen Wahlvorschläge einreichen. Wer für eine Partei oder Wählergruppe antreten möchte, muss von diesen zur Wahl aufgestellt werden. Das erfolgt bei einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer und schriftlicher Abstimmung.

Für die Wahl der Stadt- oder Gemeindevertretung sowie des Kreistags stellen Parteien und Wählergruppen mehrere Bewerberinnen und Bewerber auf. Jede Partei und Wählergruppe tritt dabei für sich an. 

Für Bürgermeisterwahlen können Parteien und Wählergruppen auch gemeinsam einen Vorschlag einreichen. So oder so dürfen sie aber nur einen Kandidaten oder eine Kandidatin je Wahlgebiet nominieren. 

Einzelpersonen schlagen sich bei der Kommunalwahl selbst als Bewerber oder Bewerberin vor. 

Zur Wahl stellen dürfen sich alle Deutschen sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren Hauptwohnsitz haben oder sich gewöhnlich dort aufhalten und ihre Wählbarkeit oder Fähigkeit, ein öffentliches Amt zu bekleiden, nicht verloren haben. 

Wahlvorschläge für Gemeinde- oder Stadtvertretungen sowie ehrenamtliche Bürgermeister/innen werden bei den jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtwahlleitungen eingereicht. Für Vorschläge zu den Kreistagswahlen sind die Kreiswahlleitungen zuständig. 

Welche Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl zugelassen sind, muss spätestens am 16. Mai 2024 bekanntgegeben werden. 

Die Serie

Unsere Serie in 50 Teilen: mit Interviews, Hintergründen, Erklärungen in leichter Sprache, Rubriken wie der Zahl des Tages u.v.m. Hier die ersten Folgen:


www.mit16waehlen.de

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