Eine Wahl, viele Unterschiede

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Quelle: pixabay

Im Juni wird ein neues EU-Parlament gewählt. Es ist eine Wahl, die 27 Staaten betrifft. Aber nicht alle wählen am selben Tag. Und das ist nicht der einzige Unterschied. 

Welche Länder sind dabei?

Gewählt wird in allen 27 Ländern, die derzeit zur Europäischen Union gehören. Das sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

In allen Ländern muss das EU-Parlament nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. Ein einheitliches europäisches Wahlrecht gibt es aber nicht. Die genauen Regelungen bestimmt jedes Mitgliedsland selbst. Das führt zu Gemeinsamkeiten – aber auch vielen Unterschieden.

Wann wird gewählt? 

Einen einheitlichen Wahltag gibt es nicht. Der Termin erstreckt sich jedes Mal über vier Tage, immer von Donnerstag bis Sonntag. Diesmal vom 6. bis 9. Juni. Dieser Zeitraum soll den unterschiedlichen Wahltraditionen der einzelnen Länder Rechnung tragen.

So verteilen sich die Wahltermine auf die Länder: 

6. Juni
Niederlande 

7. Juni
Irland und Tschechien (1. Wahltag). 

8. Juni
Frankreich (Überseegebiete), Italien (1. Wahltag), Lettland,
Malta, Slowakei und Tschechien (2. Wahltag). 

9. Juni
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland,
Griechenland, Italien (2. Wahltag), Kroatien, Litauen, Luxemburg,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien,
Spanien, Ungarn und Zypern. 

Wann haben die Wahllokale geöffnet? 

Auch das unterscheidet sich von Land zu Land. Vier Beispiele: In Deutschland sind sie von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In Griechenland von 7 bis 19 Uhr. In Zypern von 7 bis 18 Uhr. In Tschechien am ersten Wahltag von 14 bis 22 Uhr, am 2. Wahltag von 8 bis 14 Uhr. In Italien können Wahlberechtigte am ersten Wahltag von 15 bis 23 Uhr, am zweiten Wahltag von 7 bis 23 Uhr wählen gehen. 

Besteht eine Wahlpflicht? 

In Deutschland nicht. In manch anderen Ländern schon. Zum Beispiel in Griechenland, Bulgarien, Belgien und Luxemburg. 

Gibt es Sperrklauseln? 

In Deutschland nicht. In einigen anderen Ländern müssen Parteien dagegen eine Mindestanzahl an Stimmen erreichen, um ins EU-Parlament einziehen zu können. Zum Beispiel in Österreich, Griechenland, Frankreich, Polen und Tschechien. Bei der nächsten Europawahl soll es aber auch in Deutschland eine Sperrklausel geben.

Wie sieht es beim Wahlalter aus? 

Das variiert innerhalb der EU-Staaten zwischen 16 und 18 Jahren. In Deutschland sind zum ersten Mal auch 16- und 17-Jährige wahlberechtigt. Bisher lag das Wahlalter hier bei 18 Jahren. Wählen mit 16 – das geht auch in Belgien, Malta und Österreich. In Griechenland muss man mindestens 17 Jahre alt sein, in allen anderen Ländern 18.

Sind überall Briefwahlen möglich?

Auch hier gibt es keine einheitliche Regelung. Länder mit Briefwahl-Option sind zum Beispiel Deutschland, Dänemark, Finnland, Griechenland, Luxemburg und Spanien. Beispiele für Länder ohne Briefwahl sind Belgien, Bulgarien, Frankreich, die Niederlande und Malta. 

Wie viele Kreuze dürfen gesetzt werden?

In einigen Ländern – so, wie in Deutschland – haben Wahlberechtigte nur eine Stimme: für eine Partei und die dazugehörige Kandidatenliste. In Luxemburg sind es sechs. Diese können einer Liste oder einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten gegeben werden. 

Österreich, Dänemark und Bulgarien sind Beispiele für Länder, in denen Wahlberechtigte zusätzlich zu ihrem Kreuz für eine Partei einer konkreten Person aus dieser Partei eine sogenannte Vorzugsstimme geben können. Bei genügend Vorzugsstimmen kann die Person dann auf der Liste weiter nach vorn rutschen. 

Wie viele Sitze hat jedes Land im EU-Parlament? 

Bei der anstehenden Wahl sind insgesamt 720 Sitze zu vergeben. Wie sich diese auf die einzelnen Länder verteilen, hängt maßgeblich von deren Einwohnerzahl ab. Deutschland erhält 96 Sitze – und damit so viele wie kein anderes Land. Danach folgen Frankreich mit 81 und Italien mit 76 Sitzen. Die Länder mit den wenigsten Sitzen sind Luxemburg, Malta und Zypern: Sie können jeweils sechs Abgeordnete entsenden. 


Die Serie

Unsere Serie in 50 Teilen: mit Interviews, Hintergründen, Erklärungen in leichter Sprache, Rubriken wie der Zahl des Tages u.v.m. Hier alle Folgen:


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