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Fundstücke

Stichwort: Aussprache im Landtag

Die Geschäftsordnung des Landtages sieht in § 43 Ziffer 2 mehrere Verhandlungsgegenstände vor. Dies sind: 1. alle Vorlagen im Sinne der Geschäftsordnung, also Gesetzentwürfe, Anträge und Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen; 2. Aussprachen zu
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Landtag

Wer wählt den Landtag?

Das Volk. Genauer gesagt: Wählen können deutsche Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz seit wenigstens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern haben. Bis 2006 wurden die Abgeordneten für vier Jahre gewählt, seither sind es fünf.