Neuerungen zur Landesbeauftragten der Stasi-Unterlagen

Vom / Landtag, Politik

Heute diskutiert der Landtag in einer ersten Lesung einen Gesetzesentwurf über die / den Landesbeauftragte(n) für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Wusstet ihr, dass sich die Aufgaben in den letzten Jahren seit der Einrichtung 1993 erheblich weiterentwickelt haben?

Erst 2007 wurde die Opferrente nach §17a des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes normiert. Im Jahr 2012 kam eine regionale Anlaufstelle für DDR-Heimkinder, insbesondere mit Blick auf den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“, hinzu. 2016 wurde das Aufgabenfeld zusätzlich durch eine Anlaufstelle für die in der DDR von Doping betroffenen ehemaligen Sportlerinnen und Sportler ergänzt. Im Januar 2017 erweiterte sich das Aufgabenfeld zusätzlich durch eine regionale Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Die Stiftung unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden.

In der Praxis wurde dabei deutlich, dass eine isolierte Betrachtung des Staatsicherheitsdienstes eine wirkliche Aufarbeitung der Thematik erschwert. Es ist vielmehr erforderlich, den Staatssicherdienst im Zusammenhang mit der kommunistischen und der SED-Diktatur zu betrachten, um das Gesamtsystem und die Rolle des Staatssicherheitsdienstes in diesem System zu erfassen. Für die LpB MV ist die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur eine wichtige Partnerin in der politischen Bildungsarbeit in unserem Bundesland. Durch die Kooperation mit unserem Demokratiebus können gemeinsame Beratungen direkt vor Ort angeboten werden.

Schaut doch einfach mal in den Gesetzesentwurf rein: https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/7_Wahlperiode/D07-2000/Drs07-2682.pdf

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