Das Land und sin Verfatung

Zwei Hefte. Eins ist grün, das andere blau. Auf dem grünen Heft steht: Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Auf dem blauen Heft steht: Verfatung von dat Land Mäkelborg-Vörpommern
Illustration: Mario Lars

Unsere Serie zur Landeskunde ist bei Teil 6 angekommen. Diesmal werfen Stier und Greif, die beiden Wappentiere von MV, einen Blick auf die Landesverfassung.


Mecklenburg-Vorpommern hat eine eigene Verfassung? Aber ja, sie wurde mehr als zwei Jahre lang ausgearbeitet und trat 1994 in Kraft: die Landesverfassung. Und weil darin steht, dass die niederdeutsche Sprache gefördert werden soll, gibt es halt auch eine – Verfatung von dat Land Mäkelborg-Vörpommern. Eine Ausgabe auf Platt. 

Das steht in Artikel 16, Absatz 2. Der Artikel ist aber nur ein kleiner Teil der Verfassung, insgesamt sind es 80 Artikel mit vielen Unterpunkten. Die Verfassung ist eine Art Grundlage für das Land, mit Rechten und Pflichten, auf die man sich verständigt hat. Sie hebt die Grundrechte hervor, die in der deutschen Verfassung garantiert sind. Zum Beispiel den Schutz der Menschenwürde, das Recht auf Leben, die Gleichheit vor dem Gesetz. In ihr ist die Demokratie als Staatsform verankert und sind Staatsziele festgelegt, unter anderem Umweltschutz, Hilfe für Schutzbedürftige oder die Förderung von Wissenschaft und Kultur. Womit wir wieder bei Artikel 16 wären. 

Die Landesverfassung ist wie ein Buch in Kapitel eingeteilt. Vier sind es insgesamt: Grundlagen, Staatsorganisation, Staatsfunktionen und Schlussbestimmungen. Wer zum Beispiel die Artikel 20 bis 40 liest, und dafür benötigt man nicht mehr als zehn Minuten, ist bestens vorbereitet für jede Schularbeit zum Thema Landtag. Noch einmal zehn Minuten drauf – und man kann erklären, wer den Ministerpräsidenten bzw. die Ministerpräsidentin wählt (der Landtag). Ob der Amtseid mit oder ohne „So wahr mir Gott helfe“ geleistet wird (geht beides). Und wer bei Verfassungsbeschwerden unabhängig von Landtag und Landesregierung prüft (das Landesverfassungsgericht). 

Jeder Schüler in Mecklenburg-Vorpommern erhält übrigens am Ende der Schulzeit ein kleines Büchlein mit der Landesverfassung. Steht so in der Verfatung, in Artikel 78.


Das Heft

Die Titelseite der Broschüre. Darauf ist ein Kartenausschnitt von MV. Auf der Karte stehen zwei Figuren. Das sind Stier und Greif. Über den Tieren steht: Mit Stier und Greif durch Mecklenburg-Vorpommern.

Herausgeber der kleinen Landeskunde ist die Landeszentrale für politische Bildung. Die Broschüre kann kostenlos – auch als Klassensatz – bei der LpB bestellt oder als PDF heruntergeladen werden. Alle Infos dazu gibt’s hier…


Die Serie