
Nach der Sommerpause starten die Abgeordneten des Landtags ins letzte Jahr dieser Legislatur. Danach sind wieder Landtagswahlen. Wie der Landtag gewählt wird – das schauen sich Stier und Greif in Etappe 4 ihres Streifzugs durch MV an.
Stellt euch vor, alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern müssten bei allen politischen Angelegenheiten oder Gesetzen, die für unser Land gelten sollen, mitentscheiden. Das würde ja ewig dauern! Denn es wären ungefähr 1,3 Millionen Menschen (ab 16), die dann etwas zu sagen hätten. Wie viele verschiedene Meinungen würde es dabei geben! Eine Entscheidung für oder gegen etwas zu treffen wäre unmöglich.

Deshalb wählen die Menschen in MV alle fünf Jahre zur Landtagswahl Frauen und Männer, die stellvertretend für sie politische Entscheidungen treffen sollen. Die gewählten Politikerinnen und Politiker werden daher auch Volksvertreter genannt. Wählen – das dürfen bei einer Landtagswahl alle, die in MV wohnen, einen deutschen Pass haben und mindestens 16 Jahre alt sind.
Natürlich kann nicht jeder einfach jeden wählen. Die Frauen und Männer, die zur Wahl stehen, werden vorher von ihrer Partei gewählt und kommen dann auf eine Liste. Am Wahltag haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen. Mit der einen können sie eine konkrete Person wählen. Mit der anderen eine Partei. Aber pssst! Wer wem seine Stimme gibt, das ist geheim. Niemand muss verraten, wem er seine Stimmen gegeben hat. Und: Jeder entscheidet ganz allein, wen er wählt. Niemand darf gezwungen werden, für eine bestimmte Partei oder Person zu stimmen.

Damit eine Partei in den Landtag kommt, müssen mindestens fünf Prozent der Wählerinnen und Wähler für sie gestimmt haben. Diese Hürde soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien in den Landtag kommen. Dann wäre es für die Regierung nämlich sehr viel schwieriger, bei Entscheidungen eine Mehrheit zu finden.
Für Parteien, die es in den Landtag geschafft haben, gilt: Je mehr Wählerstimmen sie erhalten haben, umso mehr Abgeordnete können sie in den Landtag schicken – und umso besser können sie bei politischen Entscheidungen mitbestimmen.
Wenn die Bevölkerung mit einer Entscheidung der Abgeordneten überhaupt nicht einverstanden ist, kann sie die Politikerinnen und Politiker auch zwingen, diese wieder zu ändern. Dazu muss sie zunächst viele Unterschriften sammeln. Kommt die erforderliche Anzahl zusammen und ändern die Abgeordneten ihre Meinung dann immer noch nicht, darf das Volk über die Sache entscheiden. Das nennt man dann: Volksentscheid. Auf diesem Weg könnte es sogar ein Gesetz beschließen. Auch hier müssen aber wieder ganz viele Stimmen zusammenkommen. Und das ist gar nicht so einfach. Deshalb sind solche Volksentscheide auch sehr selten.
Das Heft

Herausgeber der kleinen Landeskunde ist die Landeszentrale für politische Bildung. Die Broschüre kann kostenlos – auch als Klassensatz – bei der LpB bestellt oder als PDF heruntergeladen werden. Alle Infos dazu gibt’s hier…
Die Serie
- Teil 1: Ein Bundesland, zwei Geschichten
- Teil 2: Ein Land erinnert
- Teil 3: Wappen und Flagge
- Teil 4: So wird der Landtag gewählt