Wir haben die Wahl

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Stier und Greif erklären unser Land. Teil 12: über zwei Stimmen, die Fünf-Prozent-Hürde und 71 Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Landtagswahlen in MV.

Stellt euch vor, alle Erwachsenen in Mecklenburg-Vorpommern müssten bei allen politischen Angelegenheiten oder Gesetzen, die für unser Bundesland gelten sollen, mitentscheiden. Das würde ja ewig dauern! Denn es wären ungefähr 1,4 Millionen Menschen, die dann etwas zu sagen hätten. Wie viele verschiedene Meinungen würde es dabei geben! Eine Entscheidung für oder gegen etwas zu treffen, wäre unmöglich. 

Deshalb bestimmt die erwachsene Bevölkerung von Mecklenburg-Vorpommern alle fünf Jahre zur Landtagswahl Frauen und Männer, die stellvertretend für das Volk politische Entscheidungen treffen sollen. Die gewählten Politiker werden daher auch Volksvertreter genannt. 

Natürlich kann nicht jeder einfach jeden wählen. Die Frauen und Männer, die zur Wahl stehen, werden vorher von ihrer Partei ausgesucht und kommen dann auf eine Liste. Am Wahltag kann jeder Wähler zwei Stimmen abgeben. Mit der einen wählt er eine konkrete Person. Mit der anderen eine Partei. Aber pssst! Wer wem seine Stimme gibt, das ist geheim. Niemand muss verraten, wen er gewählt hat. Und: Jeder entscheidet ganz allein, wen er wählt. Keiner darf gezwungen werden, einer bestimmten Partei oder Person seine Stimme zu geben.

Damit eine Partei in den Landtag kommt, müssen mindestens fünf Prozent der Wähler für sie gestimmt haben. Diese Hürde soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien ins Landesparlament kommen. Dann wäre es für die Regierung nämlich sehr viel schwieriger, bei Entscheidungen eine Mehrheit zu finden. 

Für Parteien, die es in den Landtag geschafft haben, gilt: Je mehr Wählerstimmen sie erhalten haben, umso mehr Politiker können sie in den Landtag schicken – und umso besser bei politischen Entscheidungen mitbestimmen. Die Partei, die die meisten Stimmen bekommt, bildet in der Regel die Regierung. 

Wenn die Bevölkerung mit einer Entscheidung der Abgeordneten überhaupt nicht einverstanden ist, kann sie die Politiker auch zwingen, diese wieder zu ändern. Dazu muss sie zunächst ganz viele Unterschriften sammeln. Kommt die erforderliche Anzahl zusammen und ändern die Politiker ihre Meinung dann immer noch nicht, darf das Volk über die Sache entscheiden. Auf diesem Weg kann es sogar ein Gesetz beschließen. Auch hier müssen aber wieder ganz viele Stimmen zusammenkommen. Und das ist gar nicht so einfach. Deshalb sind solche Volksentscheide auch ziemlich selten.

Unsere Serie zur Landeskunde

Teil 1: Ein Bundesland, zwei Geschichten

Teil 2: Wir Wappentiere!

Teil 3: Auf gute Nachbarschaft

Teil 4: Ämter und Gemeinden

Teil 5: MV – ein Puzzle aus acht Teilen

Teil 6: Dat Land und sin Verfatung

Teil 7: … der Gewinner ist: Schwerin!

Teil 8: Das Land im Bund

Teil 9: Die unsichtbare Grenze

Teil 10: Wenn das Land gelb leuchtet

Teil 11: Das ist der Landtag

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