Wenn man sich die Karte von Mecklenburg-Vorpommern anschaut, sieht man, dass es in mehrere kleine Flächen unterteilt ist. So wie Deutschland aus 16 Bundesländern besteht, so ist jedes Bundesland selbst auch noch einmal in mehrere Teile untergliedert: die Landkreise. Davon gibt es in Mecklenburg-Vorpommern sechs. Sie heißen Landkreis Rostock, Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Den Chef oder die Chefin des Landkreises nennt man Landrat oder Landrätin. Auch sie werden gewählt. Doch auch wenn er Chef ist, kann ein Landrat nicht allein bestimmen, ob eine neue Schwimmhalle gebaut, eine Straße repariert oder eine Schule saniert wird. Dafür benötigt er die Zustimmung des Kreistages. Ähnlich wie im Landtag besteht dieser ebenfalls aus Frauen und Männern, die von der Bevölkerung gewählt wurden und stellvertretend für die Einwohner gemeinsam Entscheidungen für den Landkreis treffen.
Ob Anklam oder Zinnowitz, Gadebusch oder Neubrandenburg – jeder Ort in Mecklenburg-Vorpommern gehört zu einem Landkreis. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Schwerin und Rostock, die beiden größten Städte im Land. Man nennt sie deshalb auch „kreisfreie Städte“. Ihr Chef ist ein Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin. Die gewählten Politiker bilden in Schwerin die Stadtvertretung, in Rostock die Bürgerschaft.
Unsere Serie zur Landeskunde
Teil 1: Ein Bundesland, zwei Geschichten
Teil 2: Wir Wappentiere!
Teil 3: Auf gute Nachbarschaft
Teil 4: Ämter und Gemeinden
Teil 5: MV – ein Puzzle aus acht Teilen
Teil 6: Dat Land und sin Verfatung
Teil 7: … der Gewinner ist: Schwerin!
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