Frank-Walter Steinmeier bleibt Hausherr im Schloss Bellevue. Er entschied die Wahl zum Bundespräsidenten am Sonntag im ersten Wahlgang mit 1045 von 1437 abgegebenen Stimmen für sich. Damit startet er nun seine zweite Amtszeit. Wie ist das eigentlich: Dürfte er in fünf Jahren noch einmal kandidieren? Wie redet man ihn korrekt an? Und wer vertritt ihn im Urlaub? Teil 3 unserer Serie zur Wahl des Bundespräsidenten.
Wie verteilten sich die Stimmen der Wahlleute?
Um gewählt zu sein, benötigte ein Kandidat/eine Kandidatin im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, also mindestens 737 Stimmen. Frank-Walter Steinmeier – er wurde von der Ampelkoalition (SPD, Grüne und FDP) sowie von der CDU/CSU-Opposition unterstützt – erreichte diese Mehrheit mit 1045 Stimmen.
Auf Stefanie Gebauer (Kandidatin der Freien Wähler) entfielen 58 Stimmen, Max Otte (CDU, vorgeschlagen von der AfD) erhielt 140 Stimmen. Für Gerhard Trabert (parteilos, vorgeschlagen von der Linken) stimmten 96 Wahlleute.
Die Sitze der Bundesversammlung verteilten sich wie folgt: CDU/CSU: 445, SPD: 391, Bündnis 90/Die Grünen: 233, FDP: 154, AfD: 152, Die Linke: 71, Freie Wähler: 18, SSW: 2, Fraktionslos: 6.
Wohnt der Bundespräsident im Schloss Bellevue?
Nein. Der Amtssitz hat keine Wohnung mehr, nur noch Büros und Säle. Der Bundespräsident wohnt in einer Dienstvilla im Berliner Stadtteil Dahlem. Roman Herzog war der einzige Bundespräsident, der während seiner Amtszeit (1994 bis 1999) im Schloss gewohnt hat.
Wie viele Amtssitze hat der Bundespräsident?
Zwei: Neben dem Schloss Bellevue in Berlin ist das noch die Villa Hammerschmidt in Bonn. Letztere war bis 1994 der Hauptsitz des Bundespräsidenten. Dann verlegte der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker den ersten Amtssitz nach Berlin.
Wie redet man den Bundespräsidenten korrekt an?
Wenn man ihn mündlich anspricht, sagt man „Herr Bundespräsident“. In Schreiben lautet die Anrede „Sehr verehrter Herr Bundespräsident“ oder „Hochverehrter Herr Bundespräsident“. Im internationalen Schriftverkehr schlägt das Protokoll als dritte Anredemöglichkeit noch „Exzellenz“ vor. Wo das steht? Im Ratgeber für Anschriften und Anreden, den das Bundesinnenministerium verfasst hat.
Darf der Bundespräsident einer Partei angehören?
Bundespräsidenten müssen zwar parteilich neutral agieren. Eine gesetzliche Vorschrift, die ihm verbietet, während der Amtszeit einer Partei anzugehören, gibt es indes nicht. Aber: „Alle Amtsinhaber haben bisher mit Rücksicht auf den parteipolitisch neutralen Charakter ihres Amtes mit Amtsantritt die Mitgliedschaft in einer politischen Partei ruhen lassen“, heißt es auf der Internetseite des Bundespräsidenten.
Bislang gehörten alle Bundespräsidenten einer Partei an – außer Joachim Gauck: Sechs hatten ein CDU-Parteibuch (Heinrich Lübke, Karl Carstens, Richard von Weizsäcker, Roman Herzog, Horst Köhler, Christian Wulff), drei gehörten der SPD an (Gustav Heinemann, Johannes Rau, Frank-Walter Steinmeier) und zwei der FDP (Theodor Heuss und Walter Scheel).
Wer vertritt ihn, wenn er krank ist oder Urlaub hat?
Dann übernimmt der Präsident des Bundesrates die Aufgaben. So steht es im Grundgesetz, Artikel 57. Im Moment ist das der Ministerpräsident von Thüringen, Bodo Ramelow.
Darf sich Steinmeier noch einmal zur Wahl stellen?
Nein, in fünf Jahren kann Frank-Walter Steinmeier nicht noch einmal kandidieren. Spätestens nach zwei aufeinanderfolgenden Amtszeiten ist Schluss: Das Grundgesetz (Artikel 54) erlaubt maximal eine Wiederwahl.
Kann ein Bundespräsident abgesetzt werden?
Das Grundgesetz sagt: ja. Und zwar in Artikel 61. Bundestag oder Bundesrat können beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen ihn einreichen, wenn sie der Meinung sind, dass er gegen das Grundgesetz oder ein anderes Bundesgesetz verstoßen hat. Sie müssen das aber mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Kommen die Karlsruher Richter zu dem gleichen Schluss, können sie den Bundespräsidenten seines Amtes entheben. Praktisch ist das aber bislang noch nicht vorgekommen.
Bundespräsident oder Bundeskanzler – wer hat Vorrang?
Eine offizielle Rangliste gibt es nicht. Protokollarisch betrachtet, also entsprechend der Normen und Gebräuche staatlicher Repräsentation, hat sich im Laufe der Zeit aber eine gängige Staatspraxis etabliert. Nach dieser steht der Bundespräsident/die Bundespräsidentin an erster Stelle. Danach folgen: der Präsident/der Präsidentin des Deutschen Bundestags, der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin, der Präsident/die Präsidentin des Bundesrats und der Präsident/die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Mehr Infos dazu unter www.protokoll-inland.de.