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Fundstücke

Stichwort: Aussprache im Landtag

Die Geschäftsordnung des Landtages sieht in § 43 Ziffer 2 mehrere Verhandlungsgegenstände vor. Dies sind: 1. alle Vorlagen im Sinne der Geschäftsordnung, also Gesetzentwürfe, Anträge und Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen; 2. Aussprachen zu