Am 1. November übernimmt Mecklenburg-Vorpommern turnusmäßig für ein Jahr die Bundesratspräsidentschaft. Am Freitag ist Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zur neuen Präsidentin des Bundesrats gewählt worden. Hier unser Hintergrund.
Der Bundesratspräsident oder die Bundesratspräsidentin gilt in der inoffiziellen protokollarischen Rangfolge – hinter dem Bundespräsidenten, der Bundestagspräsidentin und dem Bundeskanzler – als vierthöchster Repräsentant des Staates und vertritt dem Grundgesetz (Artikel 57) zufolge den Bundespräsidenten.
Was ist der Bundesrat?
Der Bundesrat ist neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Und das wichtigste Organ des bundesdeutschen Föderalismus. Über den Bundesrat vertreten die Landesregierungen die Interessen ihrer Länder gegenüber dem Bund.
Wie viele Sitze hat MV im Bundesrat?
Unserem Bundesland stehen in der Länderkammer 3 von 69 Stimmen zu. Drei ist die Mindestzahl, weil Mecklenburg-Vorpommern weniger als zwei Millionen Einwohner hat. Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier Stimmen. Ab sechs Millionen Einwohnern erhöht sich die Zahl auf fünf, ab sieben Millionen Einwohnern auf sechs Stimmen.
Wie wird man Mitglied im Bundesrat?
Grundsätzlich dürfen dem Bundesrat nur Mitglieder von Landesregierungen angehören. So gibt es das Grundgesetz in Artikel 51 vor. Die konkreten Personen bestimmt die jeweilige Landesregierung. Wechselt eine Landesregierung, zum Beispiel nach einer Landtagswahl, müssen auch in den Bundesrat neue Mitglieder entsendet werden. Mecklenburg-Vorpommerns Mitglieder sind aktuell die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), die stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Simone Oldenburg (Die Linke) und die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Bettina Martin (SPD).
Was macht der Bundesrat?
Das Grundgesetz (Artikel 50) fasst es in einem Satz zusammen: „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“
Jedes Gesetz, das der Bundestag beschließt, wird auch im Bundesrat behandelt. Viele Gesetze können sogar nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat ihnen zustimmt. Das betrifft insbesondere solche, die die Verfassung ändern, sich auf die Finanzen der Länder auswirken oder in die Verwaltung der Länder eingreifen. Welche genau das sind, steht an verschiedenen Stellen im Grundgesetz. Damit besitzen die Länder gegenüber dem Bundestag eine bedeutende Kontrollfunktion.
Insgesamt sind laut Bundesrat fast 40 Prozent aller Bundesgesetze zustimmungsbedürftig. Und die anderen? Das sind sogenannte Einspruchsgesetze. Das Votum kann allerdings vom Bundestag überstimmt werden.
Auch bei Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften ist der Bundesrat gefragt. Immer dann, wenn die Regelungen Aufgaben der Länder berühren. Auch mit europäischen Initiativen beschäftigt sich der Bundesrat.
Nicht zuletzt gehört zu den Aufgaben des Bundesrates auch, die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts zu wählen, der Ernennung des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte zuzustimmen und bei der Besetzung anderer Gremien mitzuwirken.
Wie viele Stimmen sind für einen Beschluss nötig?
Beschlüsse erfordern in der Regel die absolute Mehrheit – also mindestens 35 von 69 Stimmen. Für Änderungen des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit (46 Stimmen) nötig. Vor der Abstimmung werden alle Vorlagen – ähnlich wie im Landtag – bis ins letzte Detail in den Ausschüssen beraten. In den 16 Ausschüssen ist jedes Bundesland mit je einem Sitz vertreten.
Wie oft tagt der Bundesrat?
Ungefähr alle drei bis vier Wochen. Nur im Sommer und zum Jahresbeginn gibt es eine größere Pause. Unterm Strich finden jährlich ungefähr 11 Sitzungen statt. Getagt wird freitags, ab 9.30 Uhr und öffentlich. Sondersitzungen können auch auf andere Wochentage fallen.
Extra
2024 wird in Schwerin gefeiert
Höhepunkt der Bundesratspräsidentschaft wird die zentrale Feier zum Tag der deutschen Einheit vom 2. bis 4. Oktober 2024 in Schwerin. „Unsere Landeshauptstadt wird Gastgeberin für ein großes Bürgerfest. Gemeinsam feiern wir unsere Demokratie und unsere Vielfalt. Wir laden die Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland ein, unser schönes Schwerin und unser schönes Mecklenburg-Vorpommern zu besuchen“, so Manuela Schwesig. Weiter