So hat Parchim gewählt

Vom / Kommunalwahlen

Dirk Flörke bleibt weitere sieben Jahre Bürgermeister in Parchim. Er hat die Wahl am Sonntag mit 60,13 Prozent der Stimmen gegen Herausforderer Dr. Sebastian Langer (39,87 Prozent) gewonnen. Die Wahlbeteiligung lag bei 40,18 Prozent.

Wie die Wahlleitung auf der Internetseite der Stadt mitteilte, erhielt Flörke (CDU) 3436 Stimmen. Langer (SPD) als einziger Herausforderer kam auf 2278 Stimmen. Für Flörke wird es die zweite Amtszeit sein, die bis 2029 reichen soll.

Hintergrund

In den nächsten Wochen gibt es elf weitere Wahlen von hauptamtlichen Bürgermeistern. Davon fallen allein sechs auf den 8. Mai: Stralsund, Bergen, Wolgast, Malchin, Hagenow und Neustadt-Glewe. In Greifswald ist die Wahl am 12. Juni.

Fragen und Antworten

…zur Bürgermeisterwahl in Parchim

Warum war die Wahl nötig?

Die Amtszeit eines Bürgermeisters/einer Bürgermeisterin in hauptamtlich verwalteten Gemeinden beträgt laut Kommunalverfassung (Paragraf 37) mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Die genaue Amtszeit bestimmen die Kommunen in ihrer Hauptsatzung. In Parchim dauert sie sieben Jahre. Dirk Flörke ist seit 1. September 2015 Bürgermeister – und hat damit das Ende seiner aktuellen Amtszeit erreicht.

Wie wurde gewählt?

Jeder Wähler/Jede Wählerin hatte eine Stimme. Diese konnte per Briefwahl abgegeben werden. Oder im Wahllokal.

Wer war wahlberechtigt?

Wählen durfte, wer seinen Hauptwohnsitz in Parchim bzw. seinen Ortsteilen hat, mindestens 16 Jahre alt ist, im Wählerverzeichnis steht bzw. einen Wahlschein erhalten hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. In Parchim waren am Sonntag etwas mehr als 14.000 Frauen, Männer und Jugendliche wahlberechtigt.

Wann gilt ein Kandidat als gewählt?

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint hat. Bei zwei Bewerbern wurde die Wahl damit im ersten Wahlgang entschieden. 

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister/innen?

Bürgermeister von Parchim zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Das Stadtoberhaupt übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in der Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner/innen haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.

Unterschiede zeigen sich auch…

  • … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister/innen werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein/e Amtsinhaber/in zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister/innen werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
  • … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtliche/r Bürgermeister/in werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er/sie schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister/innen gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.

 
 
 
 

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