Am Sonntag entscheidet sich, wer in den kommenden sieben Jahren als Bürgermeister die Geschicke von Parchim lenkt. Zur Wahl treten zwei Bewerber an.
Wer steht zur Wahl?
Es gibt zwei Bewerber: Amtsinhaber Dirk Flörke (CDU). Und Dr. Sebastian Langer (SPD). Er tritt als gemeinsamer Kandidat der Sozialdemokraten und der Linken an.
Warum ist die Wahl nötig?
Die Amtszeit eines Bürgermeisters/einer Bürgermeisterin in hauptamtlich verwalteten Gemeinden beträgt laut Kommunalverfassung (Paragraf 37) mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Die genaue Amtszeit bestimmen die Kommunen in ihrer Hauptsatzung. In Parchim dauert sie sieben Jahre. Dirk Flörke ist seit 1. September 2015 Bürgermeister – und erreicht damit das Ende seiner aktuellen Amtszeit.
Wie wird gewählt?
Jeder Wähler/Jede Wählerin hat eine Stimme. Diese kann per Briefwahl abgegeben werden. Oder am Sonntag von 8 bis 18 Uhr im Wahllokal. Neun Wahllokale gibt es. Welches für wen zuständig ist – das steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Wer ist wahlberechtigt?
Wählen darf, wer seinen Hauptwohnsitz in Parchim bzw. seinen Ortsteilen hat, mindestens 16 Jahre alt ist, im Wählerverzeichnis steht bzw. einen Wahlschein erhalten hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. In Parchim sind am Sonntag etwas mehr als 14.000 Frauen, Männer und Jugendliche wahlberechtigt.
Was müssen Wähler/innen mit ins Wahllokal bringen?
Die Wahlbenachrichtigung. Einen amtlichen Lichtbildausweis wie Personalausweis, Führerschein oder Reisepass. Und eine Mund-Nasen-Bedeckung – denn im Wahllokal gilt Maskenpflicht. Empfohlen wird zudem, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.
Wann gilt ein Kandidat als gewählt?
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint. Bei zwei Bewerbern entscheidet sich die Wahl damit in jedem Fall im ersten Wahlgang; eine Stichwahl wird nicht nötig.
Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister/innen?
Bürgermeister von Parchim zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Das Stadtoberhaupt übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in der Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner/innen haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.
Unterschiede zeigen sich auch…
- … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister/innen werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein/e Amtsinhaber/in zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister/innen werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
- … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtliche/r Bürgermeister/in werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er/sie schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister/innen gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.