Im neuen Landtag werden 79 Abgeordnete sitzen. Das sind acht mehr als bisher. Grund dafür sind Überhang- und Ausgleichsmandate. Wie diese entstehen – und wie sie berechnet werden: hier unser Hintergrund.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktwahlkreise gewinnt als ihr aufgrund des Zweitstimmenanteils eigentlich an Mandaten im Landtag zustehen. Dies ist nun erstmals bei einer Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern passiert. Der SPD stehen nach Zweitstimmen, die entscheidend für das Kräfteverhältnis im Parlament sind, 31 der 71 Sitze zu. Allerdings hat sie 34 Wahlkreise gewonnen. Die dort direkt gewählten Kandidaten und Kandidatinnen können selbstverständlich in den Landtag einziehen. Damit hätte die SPD aber mehr Mandate, als ihr zustehen. Das Wahlergebnis würde zugunsten der SPD verzerrt werden.
Deswegen werden den anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate zuerkannt. Ziel ist es dabei, dass die politischen Kräfteverhältnisse, die aus dem Zweitstimmenergebnis resultieren, auch unter Einbeziehung der drei SPD-Überhangmandate wieder hergestellt werden.
Wie erfolgt die Berechnung?
Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Demnach wird die jeweilige Stimmenanzahl einer Partei mit der insgesamt zu vergebenden Mandatszahl (71) multipliziert und durch die Gesamtzahl aller Stimmen (nur Parteien berücksichtigt, die über 5 Prozent gekommen sind) dividiert.
Hieraus ergibt sich ein Quotient. Im ersten Schritt werden entsprechend dem jeweils ganzzahligen Teil die Sitze zugewiesen. Also entspricht beispielsweise bei der CDU der Quotient 10,31 = 10 Sitze. Damit können aber insgesamt erst 67 Mandate vergeben werden. Die verbleibenden 4 Sitze werden entsprechend der Höhe des Zahlenbruchteils nach der Kommastelle vergeben. Insofern erhalten AfD, B90/Grüne, Linke und SPD (in dieser Reihenfolge) einen weiteren Sitz.
Wie oben beschrieben, erhält die SPD aber bereits 34 Mandate durch die Wahlkreisgewinner. Insofern muss die Gesamtzahl der Sitze im Landtag schrittweise erhöht werden, damit das Verhältnis unter den Parteien wieder stimmt. Die Berechnung bleibt dieselbe. Bei einer Gesamtzahl von 79 Mandaten ergibt die Berechnungsformel tatsächlich die notwendigen 34 Mandate für die SPD. Für CDU, Linke, AfD und FDP fallen Ausgleichsmandate an, insgesamt 5. Ganz knapp ist es hierbei zwischen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Nur aufgrund der geringfügig höheren zweiten Nachkommastelle erhält die CDU zwei Ausgleichsmandate, während die Bündnis 90/Die Grünen kein Extramandat erhalten.
Übrigens: Der vollständige Ausgleich der Überhangmandate wäre auch schon bei 78 Sitzen erreicht worden. Allerdings schreibt das Wahlgesetz vor, dass der Landtag aus einer ungeraden Anzahl an Abgeordneten bestehen soll, damit es zu keiner Pattsituation im Parlament kommt. Von dieser Regelung profitiert in diesem Falle die CDU.
Berechnung der Sitze mit Überhang- und Ausgleichsmandaten
Weitere Infos in unserer Reihe „Fragen an die LpB“