Der Landtag und seine Aufgaben

Vom / Landtagswahlen, LpB

Foto: Kuska

Der Landtag erfüllt mehrere zentrale Aufgaben. Welche das sind? Hier das Erklärstück in unserem Countdown zum Wahlsonntag. Noch sieben Tage bis zum 26. September.

Gesetzgebung: Der Landtag berät und beschließt Landesgesetze. Gesetzentwürfe können auf drei Wegen in den Landtag eingebracht werden: aus der Mitte des Landtags, durch die Landesregierung sowie direkt aus der Bevölkerung über Volksinitiativen und Volksbegehren.

Wahl der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten: Die Regierungschefin oder der Regierungschef wird in geheimer Abstimmung gewählt und braucht eine mehrheitliche Zustimmung im Landtag. Auf diese Weise wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit. Die Ministerinnen und Minister von Mecklenburg-Vorpommern werden von der Ministerpräsidentin/vom Ministerpräsidenten ernannt. Vom Landtag gewählt werden hingegen auch der Bürgerbeauftragte, die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und die Spitze des Landesrechnungshofs, um nur einige Beispiele zu nennen.

Kontrolle: Die Arbeit der Regierung und Verwaltung zu kontrollieren – auch das gehört zu den Aufgaben des Landtags. Dazu besitzen alle Landtagsmitglieder umfangreiche Frage- und Auskunftsrechte. Sie können zum Beispiel Kleine und Große Anfragen an die Landesregierung stellen, Berichte einfordern oder einen Untersuchungsausschuss einrichten. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ist verpflichtet, dem Landtag umfassende Auskünfte und Informationen zu ihrer Arbeit zu geben.

Öffentlichkeitsfunktion: Der Landtag berät und entscheidet öffentlich. Damit macht er politische Standpunkte und Entscheidungen transparent und für jedermann zugänglich. So kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger eine Meinung über das politische Geschehen bilden.

Haushaltsrecht: Politik zu gestalten, kostet Geld. Deshalb stellt die Landesregierung alle zwei Jahre einen Plan auf, wie viele Einnahmen sie erwartet und wie viel Geld sie wofür ausgeben möchte. Dabei geht es um etliche Milliarden Euro. Das letzte Wort darüber hat dann ebenfalls der Landtag. Alle Entscheidungen, die der Landtag trifft, beruhen auf Mehrheiten – also darauf, wie die Mehrheit der Abgeordneten abstimmt.

Der Countdown

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