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Quelle: Ulrike Leone/pixabay

So viele Menschen können am 26. September den Landtag wählen. Das sind 910 Personen weniger als zur Bundestagswahl. Was den Unterschied macht?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die… 

  • … am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, 
  • … die deutsche Staatsbürgerschaft haben, 
  • … für die Bundestagswahl seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben
  • … für die Landtagswahl seit mindestens 37 Tagen ihren Wohnsitz in MV haben
  • … nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Was macht also den kleinen Unterschied bei den Wahlberechtigten aus? „Bei der Bundestagswahl können auch Deutsche, die im Ausland leben, sogenannte Auslandsdeutsche, wahlberechtigt sein. Das gilt bei Landtagswahlen nicht“, führt Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke an. Ein weiterer Grund sind die unterschiedlichen Stichtage, zu denen man für die Bundes- und Landtagswahl in Deutschland bzw. MV leben muss. 

Und noch eine Zahl: 

Um das Wahlrecht auszuüben, wird es am 26. September 1.649 Urnenwahllokale geben. Hinzu kommen 356 Briefwahllokale für die Landtagswahl (Vergleich 2016: 198) und 355 Briefwahllokale für die Bundestagswahl (2017: 209). Die Briefwahlunterlagen werden seit dem 4. September versandt (hier unser Bericht).

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