Die Briefwahlunterlagen zur Landtags- und Bundestagswahl am 26.9. werden ab 4. September versandt. Wer per Brief wählen möchte, muss dies bei der Gemeindewahlbehörde beantragen, wie Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke mitteilte.
Ein Vordruck befinde sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten spätestens bis 4. September zugestellt werde, so Beneicke. Es bestehe aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindewahlbehörde abzuholen oder an Ort und Stelle schon vor dem 26. September per Brief zu wählen.
Beneicke riet allen, die eine Briefwahl ausüben möchten, die Unterlagen rechtzeitig zu beantragen und ihren Wahlbrief umgehend abzusenden oder abzugeben. Die Wahlbriefe müssten spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.
Wahlberechtigte erhalten die amtlichen Briefwahlunterlagen grundsätzlich für beide Wahlen.
Für die Bundestagswahl sind dies:
– ein Stimmzettel für den Bundestagswahlkreis aus weißem oder weißlichem Papier
– ein blauer Stimmzettelumschlag
– ein roter Wahlbriefumschlag schon mit der Anschrift versehen, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist
– ein Merkblatt für die Briefwahl
Für die Landtagswahl erhalten Wähler/innen:
– einen grünen Stimmzettel für den Landtagswahlkreis
– einen grünen Stimmzettelumschlag und
– einen grünen Wahlbriefumschlag
Durch die Deutsche Post AG werden die Wahlbriefe innerhalb Deutschlands entgeltfrei befördert, wenn sie in den amtlichen Wahlbriefumschlägen bei der Post eingeliefert werden. Möchten Wähler/innen von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mittels Briefwahl wählen, haben sie den Wahlbrief selbst freizumachen.
Hintergrund
Bei der Landtagswahl 2016 hatten 20 Prozent der Wählerinnen und Wähler in MV von der Briefwahl Gebrauch gemacht, wie aus einer Statistik der Landeswahlleitung hervorgeht. Bei der Wahl im Jahr 2011 waren es 15,5 Prozent und noch einmal fünf Jahre davor 12,1 Prozent. Am höchsten war 2016 der Anteil der Briefwähler/innen in Rostock mit 23,3 und Schwerin mit 22,6 Prozent, am geringsten im Landkreis Nordwestmecklenburg mit 16,1 Prozent.