80 Prozent Beteiligung bei Briefwahl in Pinnow

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Foto: pixabay.de

Weil die Corona-Inzidenz im Landkreis Ludwigslust-Parchim vor rund sechs Wochen noch bei 180 lag, ist die Wahl in Pinnow bei Schwerin als erste reine Briefwahl eines Bürgermeisters nach Corona-Landesverordnung durchgeführt worden. Wahlbeteiligung: 80 Prozent. Neuer Bürgermeister ist Günter Tiroux.

Das vorläufige Endergebnis. Quelle: Amt Crivitz

Tiroux kam am Sonntag auf 1057 Stimmen, Daniela Lemmer-Helms holte 305 Stimmen. Tiroux wurde als Einzelbewerber von der Offenen Liste Godern und Pinnow unterstützt, Lemmer-Helms von der CDU, der aktiven Wählergemeinschaft für Godern und Pinnow sowie der Wählergemeinschaft Pinnow.

Die vorgezogene Wahl war notwendig geworden, weil der langjährige Bürgermeister Andreas Zapf den ehrenamtlichen Posten aus gesundheitlichen Gründen abgeben musste.

Das Wappen von Pinnow

Verordnung für Wahlen

Mit dieser Verordnung soll die Möglichkeit geschaffen werden, kommunale Wahlen bei hohen Inzidenzwerten zu verschieben oder ausschließlich als Briefwahl durchzuführen – so wie in Pinnow. Weiterlesen

Reine Briefwahl

Wegen der Corona-Pandemie ist bereits der Bürgermeister von Jarmen (Landkreis Vorpommern-Greifswald) in reiner Briefwahl gewählt worden. Allerdings noch auf Grundlage des Standarderprobungsgesetzes, nicht der Landesverordnung. Weiterlesen

Hintergrund

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister/innen?

Ob ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin ehrenamtlich – wie in Pinnow – oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner/innen haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.

Unterschiede zeigen sich auch…

  • … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister/innen werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein/e Amtsinhaber/in zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister/innen werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
  • … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtliche/r Bürgermeister/in werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er/sie schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister/innen gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.
  • Noch ein Unterschied: Im Gegensatz zu ihren ehrenamtlichen Kollegen haben hauptamtliche Bürgermeister/innen keinen Sitz in der Stadt-/Gemeindevertretung.

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