Verordnung für Wahlen

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Das Landeskabinett hat eine Verordnung auf den Weg gebracht, wie die nächsten Wahlen in der Corona-Pandemie ablaufen sollen – u.a. die Landratswahl in Nordwestmecklenburg sowie die Bürgermeisterwahlen in Demmin, Friedland oder Neustrelitz.

Mit dieser – zunächst bis Ende Juni – geplanten Verordnung des Innenministeriums soll die Möglichkeit geschaffen werden, kommunale Wahlen bei hohen Inzidenzwerten zu verschieben oder ausschließlich als Briefwahl durchzuführen. Die Verordnung sei dem Kabinett vorgelegt worden, jetzt müsse am Freitag noch der Landtag zustimmen, teilte das Ministerium am Dienstag in Schwerin mit.

Die Art der Wahl soll demnach abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz festgelegt werden. Bei einer Inzidenz ab 200 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen wird es eine reine Briefwahl geben. Wobei entscheidend ist, wie die Lage 41 Tage vor der Wahl ist – denn eine solche Zeitspanne wird für die Vorbereitung benötigt, z.B. um mehr Unterlagen für die Briefwahl drucken zu lassen. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 kann die Gemeinde- oder Stadtvertretung bzw. der Kreistag entscheiden, ob es eine reine Briefwahl geben wird oder wie üblich einen Urnengang. Generell gilt: Wenn im Wahlgebiet ein Inzidenzwert von mindestens 100 festgestellt wird, kann die Wahl um mindestens zwei Wochen verschoben werden.

Welche Auswirkungen dies auf die Landtagswahl Ende September hat, kann noch nicht gesagt werden. Laut Ministerium kann die Verordnung grundsätzlich verlängert werden. Es gehe in der Verordnung nicht darum, die Landtagswahl als ausschließliche Briefwahl vorzubereiten, sagte Innenminister Torsten Renz (CDU) in einer Mitteilung. „Wir betreten hier wahlrechtliches Neuland, um auch in Pandemiezeiten demokratische Wahlen bei gleichzeitiger Minimierung der Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung abhalten zu können – und wir wollen die Kommunen mit dieser Aufgabe nicht allein lassen.“

Extra

Mit der neuen Verordnung werden die Anforderungen an Parteien, die noch nicht im Landtag vertreten sind, deutlich abgesenkt: Die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften zur Teilnahme an der Landtagswahl am 26. September 2021 wird von bisher jeweils 100 auf je 30 Unterschriften reduziert. Dies gilt allerdings nur für die Landtagswahl, der Bund hat in Vorbereitung der Bundestagswahl – ebenfalls am 26.9. – keine entsprechende Regelung geschaffen.

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