Die Ergebnisse vom Wahlsonntag

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Im Landkreis Nordwestmecklenburg kommt es am 9. Mai zur Stichwahl zwischen Tino Schomann (CDU) und Amtsinhaberin Kerstin Weiss (SPD). Bei der Bürgermeisterwahl in Friedland ist die Entscheidung ebenso vertagt. In Demmin hingegen hat Thomas Witkowski (CDU) im ersten Wahlgang gewonnen. In Altentreptow wird Claudia Ellgoth neue Bürgermeisterin. Sie ist als Einzelbewerberin angetreten. Die Ergebnisse vom Sonntag im Überblick.

Wahl zum Landrat/zur Landrätin

Nordwestmecklenburg

Tino Schomann (CDU) und Kerstin Weiss (SPD) haben die meisten Stimmen geholt: 35,9 Prozent zu 34,7 Prozent. Es folgen Jörg Bendiks (DIE LINKE, 22,3 Prozent) und Timon Wilke (Piraten, 7,0 Prozent). Wahlbeteiligung: 37,2 Prozent. Da kein/e Kandidat/in die absolute Mehrheit erreicht hat, kommt es zur Stichwahl in 14 Tagen.

Hintergründe zur Wahl in Nordwestmecklenburg – hier

Wahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin

Demmin

Thomas Witkowski (CDU) hat die Bürgermeisterwahl gewonnen – im ersten Wahlgang mit 52,58 Prozent. Er setzte sich gegen die Einzelbewerber Karsten Behrens und Stefan Woller durch.

Hintergründe zur Wahl in Demmin – hier

Altentreptow

Claudia Ellgoth hat als Einzelbewerberin 53,16 Prozent der Stimmen geholt und damit gegen Thomas Kraft (CDU), Heiko Werner (SPD) und Mirko Renger (Altentreptower Wählergemeinschaft) gewonnen. Die Leiterin des Ordnungsamtes wird neue Bürgermeisterin.

Friedland

Hier treten Frank Nieswandt (DIE LINKE) und Matthias Noack (Freie Wählergemeinschaft Friedlands) zur Stichwahl am 9. Mai an. Das vorläufige Wahlergebnis:

Hintergrund

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister/innen?

Bürgermeister/in von Demmin, Altentreptow, Friedland zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Er/Sie übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in der Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner/innen haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.

Unterschiede zeigen sich auch…

  • … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister/innen werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein/e Amtsinhaber/in zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister/innen werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
  • … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtliche/r Bürgermeister/in werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er/sie schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister/innen gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.
  • Noch ein Unterschied: Im Gegensatz zu ihren ehrenamtlichen Kollegen haben hauptamtliche Bürgermeister/innen keinen Sitz in der Stadt-/Gemeindevertretung.

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