Nordwestmecklenburg wählt

Vom / Kommunalwahlen

Am Sonntag wird in Nordwestmecklenburg eine neue Landrätin/ein neuer Landrat gewählt. 133.000 Wahlberechtigte können ihre Stimme abgeben. Vier Bewerber/innen treten zur Wahl an. Hier unser Hintergrund.

Wer tritt an?

Der Kreiswahlausschuss hat – in öffentlicher Sitzung am 15. Februar 2021 – folgende Wahlvorschläge für die Landratswahl zugelassen:

Wie wird gewählt?

Die Wahllokale haben am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme. Falls kein/e Kandidat/in die absolute Mehrheit erreicht, also mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält, kommt es zur Stichwahl am 9. Mai.

Warum gibt es keine reine Briefwahl?

Die Landesverordnung sieht vor, dass ein Landkreis eine Briefwahl nur anordnen kann, wenn die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen 41 Tage vor der Wahl über 100 liegt. Das war der 15. März – und da lag die Inzidenz in Nordwestmecklenburg bei 96.

Was müssen Wählerinnen und Wähler beachten?

Wegen der Pandemie gelten in den Wahllokalen strenge Hygieneregeln: Wähler und Wahlhelfer müssen eine Maske tragen, die Kabinen stehen weiter auseinander, es darf nur eine begrenzte Anzahl von Wählerinnen und Wählern gleichzeitig im Wahllokal sein, Desinfektionsmittel müssen bereit stehen.

Warum wird nur im Landkreis NWM gewählt?

In vier der sechs Landkreisen fanden die letzten Landratswahlen einheitlich am 27. Mai 2018 statt. Neben dem Landkreis Rostock ist auch der Landkreis Nordwestmecklenburg nach 2011 aus diesem einheitlichen Rhythmus gefallen. Damals hatte Birgit Hesse (SPD) die Wahl gewonnen. Sie wurde Anfang 2014 jedoch Arbeits- und Sozialministerin. Deshalb stand hier nach gut zweieinhalb Jahren wieder eine Landratswahl an – die Kerstin Weiss (SPD) gewann. Deshalb findet die nächste reguläre Landratswahl in Nordwestmecklenburg 2021 statt.

Was macht eine Landrätin/ein Landrat?

Ein Landrat/eine Landrätin ist der/die gesetzliche Vertreter/in der Landkreise und leitet die Verwaltung. Als Verwaltungschef ist er/sie dafür zuständig, alle Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis zu erledigen.

Eigener Wirkungskreis – das umfasst alle Aufgaben, die dem Landkreis im Zuge seiner Selbstverwaltung obliegen. Aufgaben also, bei denen er selbst entscheiden kann, wie er sie umsetzt. Dazu gehören sowohl Pflichtaufgaben wie die Organisation der Abfallwirtschaft, der Schülerbeförderung oder Sozial- und Jugendhilfe, aber auch freiwillige Aufgaben wie die Sport- und Kulturförderung. Im eigenen Wirkungskreis bereiten Landräte die Beschlüsse des Kreistags vor – und führen sie aus.

Zum übertragenen Wirkungskreis gehören alle Aufgaben, die das Land den Landkreisen überträgt. Aufgaben also, die die Kreise quasi in deren Auftrag erfüllen. Dazu zählen beispielsweise das Pass- und Meldewesen, die Auszahlung von Sozialhilfe und Wohngeld, der Katastrophenschutz, die Arbeit des Kreisordnungsamtes, die Bauaufsicht, der Denkmalschutz und das Ordnungswesen. Diese Aufgaben führen Landräte unabhängig vom Kreistag auf Grundlage des geltenden Rechts aus. Sie unterliegen dabei der Fachaufsicht der Landesbehörden.

Wie lang ist die Amtszeit?

Landräte arbeiten hauptamtlich. Ihre Amtszeit beträgt laut Kommunalverfassung des Landes mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Die genaue Zeitspanne legen die Kreise in ihren Hauptsatzungen fest. Alle sechs Landkreise haben sich für sieben Jahre entschieden, auch Nordwestmecklenburg.

Weite Infos zur Wahl in Nordwestmecklenburg – hier

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