Bürgermeister-Wahl in Demmin

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Das Rathaus in Demmin. Foto: Wikipedia

Am Sonntag ist Wahltag in Demmin. Gewählt wird ein neuer Bürgermeister. Drei Kandidaten treten an. Hier die Infos und Hintergründe zur Wahl.

Wer tritt an?

In seiner öffentlichen Sitzung bestätigte der Stadtwahlausschuss am 16. Februar 2021 folgende Kandidaten für die Direktwahl des Bürgermeisters:

  • Thomas Witkowski (CDU)
  • Karsten Behrens (Einzelbewerber)
  • Stefan Woller (Einzelbewerber)

Vor der Wahl gab es eine Diskussionsrunde mit zwei Kandidaten, moderiert durch den Journalisten Carsten Schönebeck. Der dritte Bewerber hatte seine Teilnahme wegen des geforderten Corona-Schnelltests abgesagt. Die Diskussion zum Nachsehen gibt es hier:

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Müssen Kandidaten (und Bürgermeister) auf dem Boden der Verfassung stehen?

Ja, müssen sie. Dies ist im Beamtenstatusgesetz festgeschrieben. Denn hauptamtliche Bürgermeister werden zu Beamten auf Zeit ernannt, ehrenamtliche zu Ehrenbeamten. Im Vorfeld der Wahl in Demmin hatte es Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers gegeben, da er der Reichsbürgerszene angehörte und es nicht zweifelsfrei geklärt ist, wie er heute zu diesem verfassungsfeindlichen Gedankengut steht. Der kommunale Wahlausschuss, der bei der Zulassung zur Wahl u. a. auch prüfen soll, ob der Bewerber auf dem Boden der grundgesetzlichen Verfassungsordnung steht, hat den Bewerber zur Wahl zugelassen. Im Falle einer Wahl würde aber vor einer Ernennung zum Bürgermeister eine erneute Prüfung stattfinden.

Wie wird gewählt?

Jede/r Wähler/in kann eine Stimme abgeben. Per Briefwahl. Oder am Sonntag von 8 bis 18 Uhr im Wahllokal. Vier Wahllokale gibt es. Welches für Sie zuständig ist? Das steht auf der Wahlbenachrichtigung. Weitere Infos – hier

Wer darf wählen?

Wählen darf, wer seinen Hauptwohnsitz in Demmin hat, mindestens 16 Jahre alt ist, im Wählerverzeichnis steht bzw. einen Wahlschein erhalten hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wann gibt es eine Stichwahl?

Erreicht am Sonntag kein Kandidat die absolute Mehrheit, wird es am 9. Mai zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl geben.

Was muss in Corona-Zeiten beachtet werden?

In den Wahllokalen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Ein Mund-Nasen-Schutz ist erforderlich. Die Kabinen stehen weit auseinander, es darf nur eine begrenzte Anzahl von Wählerinnen und Wählern gleichzeitig im Wahllokal sein, Desinfektionsmittel sind vorhanden. Weitere Infos – hier

Hintergrund

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister/innen?

Bürgermeister/in von Demmin zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Er/Sie übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in der Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner/innen haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.

Unterschiede zeigen sich auch…

  • … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister/innen werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein/e Amtsinhaber/in zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister/innen werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
  • … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtliche/r Bürgermeister/in werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er/sie schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister/innen gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.
  • Noch ein Unterschied: Im Gegensatz zu ihren ehrenamtlichen Kollegen haben hauptamtliche Bürgermeister/innen keinen Sitz in der Stadt-/Gemeindevertretung.

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