Wahltag: 26. September 2021

Vom / Bundestagswahlen, Landtagswahlen

Am 26. September findet eine Doppelwahl statt. Neben dem Bundestag werde an diesem Tag auch der Landtag gewählt, teilte Innenminister Torsten Renz (CDU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung mit.

Die Landesregierung hatte zunächst auf die Entscheidung des Bundes gewartet, der sich Anfang Dezember mit der Anordnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf den 26.9.2021 festlegte.

Schon 1994, 1998 und 2002 waren Landtag und Bundestag in MV am gleichen Tag gewählt worden. So konnten Kosten gespart und der Einsatz von Wahlhelfern gebündelt werden. Auch wird bei einem Wahltag für beide Parlamente auf eine höhere Wahlbeteiligung gehofft. So wie von 1994 bis 2002.

Für getrennte Wahltermine spricht dagegen, dass die Bedeutung der Landtagswahl in der Öffentlichkeit besser sichtbar wird – und damit die Eigenständigkeit des Landes im Rahmen des Föderalismus stärker unterstrichen ist.

Nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 und wegen der Verlängerung der Legislaturperiode des Landtags von vier auf fünf Jahre sind die Wahltermine in MV auseinandergefallen. Erste Ausnahme: 2021.

Wie der Termin für die Landtagswahl genau festgelegt wird? Hier der Hintergrund von Carsten Socke (LpB):

„In Mecklenburg-Vorpommern steckt die Landesverfassung den Rahmen für die Gestaltung des Landeswahlrechts ab. Nach Art. 27 wird der Landtag für fünf Jahre gewählt. Weiter konkretisiert wird dies vom Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V). Darin ist festgelegt, dass der Tag der Landtagswahl durch die Landesregierung bestimmt wird. Allerdings muss sich die Landesregierung hierbei an fest formulierte Vorgaben halten. So müssen Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern turnusmäßig frühestens 58 und spätestens 61 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden.“

Lesen Sie weiter: Wer organisiert die Landtagswahl? Hier

Extra

Um den strengen Anforderungen an Wahlen einerseits und den Einschränkungen aufgrund der Corona-Verordnung andererseits Rechnung zu tragen, hat der Landtag im Dezember eine Novellierung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes auf den Weg gebracht. Danach soll bei Fortdauer der Kontaktbeschränkungen die Wahl auch als Briefwahl ohne Wahllokale abgehalten werden können. Die Pandemie erschwert aktuell bereits die Kandidaten- und Listenaufstellung durch die Parteien. Auch dafür sind Änderungen geplant. Der Landtag muss diese Änderungen noch beschließen – voraussichtlich in der Sitzung Ende Januar.

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