Wer organisiert die Landtagswahl?

Vom / Demokratie, Landtag, Landtagswahlen, Politik, Wahlen

Der Landtag im Schweriner Schloss. 2021 wird gewählt. Foto: Pixabay

2021 wird in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt. Wer für die Organisation der Wahl zuständig ist? Wir haben bei Carsten Socke von der LpB nachgefragt.

Ist der Termin des Wahltages festgelegt (s.u.), bereitet die Landeswahlleiterin die Wahlen vor und sorgt für eine ordnungsgemäße Durchführung. Sie übt ihr Amt unabhängig und überparteilich aus. Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber, die zur Wahl antreten möchten, müssen rechtzeitig ihre Wahlvorschläge für die 36 Direktmandate und ihre Landeslisten bei der Landeswahlleitung einreichen. Die förmlichen Voraussetzungen hierfür legt ebenfalls das Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V fest.

Anschließend prüft der Wahlausschuss unter Vorsitz der Landeswahlleiterin die Wahlvorschläge und entscheidet über ihre Zulassung. Alle zugelassenen Wahlvorschläge hat die Wahlleitung spätestens am 24. Tag vor dem Wahltag öffentlich bekannt zu machen.

Wichtig zu wissen ist, dass Parteien und Wählergemeinschaften ihre Wahlvorschläge und Landeslisten nicht willkürlich zusammenstellen dürfen, sondern demokratische Standards einhalten müssen. Direktkandidaten einer Partei müssen in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer Wahl gewählt worden sein. Gleiches gilt für die Landeslisten. Auch hier schreibt das Gesetz vor, dass die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei in geheimer, schriftlicher Abstimmung gewählt werden müssen (§15 Absatz 4, LKWG M-V). So wird der parteiinterne, für das Funktionieren einer parlamentarischen Demokratie so wichtige Wettstreit der Meinungen immer wieder vor Wahlen neu angekurbelt.

Wer legt den Wahltermin fest?

Im Schweriner Schloss tagt der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.

In Mecklenburg-Vorpommern steckt die Landesverfassung den Rahmen für die Gestaltung des Landeswahlrechts ab. Nach Art. 27 wird der Landtag für fünf Jahre gewählt. Weiter konkretisiert wird dies vom Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V). Darin ist festgelegt, dass der Tag der Landtagswahl durch die Landesregierung bestimmt wird. Allerdings muss sich die Landesregierung hierbei an fest formulierte Vorgaben halten. So müssen Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern turnusmäßig frühestens 58 und spätestens 61 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden.

Nach der letzten Landtagswahl trat der 7. Landtag Mecklenburg-Vorpommern das erste Mal am 4. Oktober 2016 zusammen. Somit ist klar, dass die Wahlen zum 8. Landtag im Zeitraum zwischen dem 4. August und dem 4. November 2021 stattfinden müssen.

Der genaue Wahltermin wurde bisher noch nicht festgelegt. Fest steht aber, dass es ein Sonntag sein wird, denn auch dies gibt das Landes- und Kommunalwahlgesetz vor (§ 3 Absatz 1, LKWG M-V).

Die Landtagswahl 2021 könnte zeitgleich mit der Bundestagswahl stattfinden, da das Zusammenlegen von Wahlterminen Kosten spart und sehr wahrscheinlich eine höhere Wahlbeteiligung mit sich bringt. Die Bundestagswahl 2021 muss zwischen dem 25. August und 24. Oktober durchgeführt werden. Schon 1994, 1998 und 2002 fanden Landtags- und Bundestagswahlen in MV parallel statt.

Fragen an die LpB

  • Drei Grundprinzipien legen die Grundsätze für politische Bildung fest – formuliert im Beutelsbacher Konsens. Welche das sind? Die Antwort – hier
  • Wie wird man eigentlich Bürgermeister/in? Die Antwort – hier
  • Weshalb ist es wichtig, dass der Landtag auch während der Corona-Pandemie tagt? Die Antwort – hier
  • Selten war Beratung so gefragt wie in Zeiten von Corona. Beispiel Robert-Koch-Institut. Soll es nicht grundsätzlich mehr Einfluss für Experten und Wissenschaftler geben? Die Antwort – hier

Facebook