Wahlen für 26. September geplant

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Zum ersten Mal seit 2002 sollen Landtag und Bundestag in Mecklenburg-Vorpommern am selben Tag gewählt werden. Geplant ist der 26. September 2021. Darauf haben sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und Innenminister Torsten Renz (CDU) verständigt.

Eine entsprechende Vorlage solle auf einer der nächsten Kabinettssitzungen beschlossen werden, teilte Schwesig am Mittwoch mit. Die Landesregierung hatte zunächst auf die Entscheidung des Bundes gewartet, der sich Anfang Dezember mit der Anordnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf den 26. September festlegte.

Schon 1994, 1998 und 2002 waren Landtag und Bundestag in MV am gleichen Tag gewählt worden. So konnten Kosten gespart und der Einsatz von Wahlhelfern gebündelt werden. Auch wird bei einem Wahltag für beide Parlamente auf eine höhere Wahlbeteiligung gehofft. So wie von 1994 bis 2002.

Für getrennte Wahltermine spricht dagegen, dass die Bedeutung der Landtagswahl in der Öffentlichkeit besser sichtbar wird – und damit die Eigenständigkeit des Landes im Rahmen des Föderalismus stärker unterstrichen ist.

Nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 und wegen der Verlängerung der Legislaturperiode des Landtags von vier auf fünf Jahre sind die Wahltermine in MV auseinandergefallen. Erste Ausnahme: 2021.

Wie der Termin für die Landtagswahl genau festgelegt wird? Hier der Hintergrund von Carsten Socke (LpB).

„In Mecklenburg-Vorpommern steckt die Landesverfassung den Rahmen für die Gestaltung des Landeswahlrechts ab. Nach Art. 27 wird der Landtag für fünf Jahre gewählt. Weiter konkretisiert wird dies vom Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V). Darin ist festgelegt, dass der Tag der Landtagswahl durch die Landesregierung bestimmt wird. Allerdings muss sich die Landesregierung hierbei an fest formulierte Vorgaben halten. So müssen Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern turnusmäßig frühestens 58 und spätestens 61 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden.“

Lesen Sie weiter: Wer organisiert die Landtagswahl? Hier

Extra

Aufgrund der Corona-Pandemie berät der Landtag momentan eine Änderung des Wahlrechts. Dem Gesetzentwurf zufolge soll bei Fortdauer der Kontaktbeschränkungen die Landtagswahl auch als Briefwahl ohne Wahllokale abgehalten werden können. Die Pandemie erschwert aktuell bereits die Kandidaten- und Listenaufstellung durch die Parteien. Auch dafür sind Änderungen geplant. Der Landtag muss diese Änderungen Anfang kommenden Jahres noch beschließen.

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