Föderalismus im Krisenmodus

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Foto: Gerd Altmann, Pixabay

Verbote. Schließungen. Lockerungen in Zeiten von Corona. Wer entscheidet das eigentlich? In unserer Serie fragen wir bei der Landeszentrale für politische Bildung MV nach. Teil 1: Wer zustimmen muss – und wer nicht.

Kitas und Schulen. Restaurants und Hotels. Kinos und Schwimmbäder. Im Kampf gegen das Corona-Virus hat die Landesregierung viele Einrichtungen geschlossen. Warum musste der Landtag nicht zustimmen?

Steffen Schoon, LpB: Die rechtliche Grundlage für diese Einschränkungen bildet das Infektionsschutzgesetz. Dieses ist ein Bundesgesetz, das vom Bundestag – mit Zustimmung des Bundesrates – beschlossen wurde. Die Länder, und damit die einzelnen Landtage, haben hier keine eigene Gesetzgebungskompetenz. Das Infektionsschutzgesetz ermächtigt jedoch ausdrücklich die Landesregierungen, durch Rechtsverordnungen geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Hierzu können auch Verbote gehören.

Zum Verständnis: Grundsätzlich muss man zwischen Gesetzen und Verordnungen unterscheiden. Gesetze können nur von den jeweiligen Parlamenten, also Landtag oder Bundestag, beschlossen werden. Gesetze sind zumeist eher allgemein formuliert und können nicht für jeden Einzelfall eine Regelung enthalten. Um ein Gesetz zu beschließen, benötigt man zudem viel Zeit, u.a. weil die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebungsprozesses einzuhalten sind. Die konkrete Ausgestaltung von Gesetzen erfolgt daher zumeist über Verordnungen, die ausschließlich von der Regierung erlassen werden. In den Gesetzen muss aber eine Klausel stehen, mit der die Regierung ermächtigt wird, konkrete Ausführungsbestimmungen des Gesetzes zu verfügen.

Hintergründe

Was ist Föderalismus? Hier der Beitrag auf www.politik-mv.de

MV im Bund und in Europa. Hier der Beitrag auf www.politik-mv.de

Serie

Lesen Sie am Freitag – Teil 2: Thema Kontaktverbote. Wer hat bei Entscheidungen das letzte Wort: Bundeskanzlerin oder Bundesländer?

Lesen Sie am Samstag – Teil 3: In MV können Baumärkte wieder öffnen. In Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg dürfen sie das schon länger. Wieso gibt es keine bundesweit einheitlichen Regelungen?

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