Was ist Föderalismus?

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Schaut man zu Zeiten von Corona auf die Berichterstattung und Kommentare in den sozialen Medien, so wird immer wieder die Durchsetzungsfähigkeit der Gesundheitspolitik und des Gesundheitsministers thematisiert. „Warum kann nicht wie in Frankreich von oben durchregiert werden?“ ist dabei der Tenor.

Die Antwort findet sich im politischen System der Bundesrepublik Deutschland. Denn diese ist kein Staat, bei dem die Entscheidungshoheit über alle politischen Felder auf nationaler Ebene liegt. So liegt die in den Fokus der Öffentlichkeit gerückte Gesundheitspolitik größtenteils in den Händen der Bundesländer und muss somit mit diesen abgestimmt werden. Deshalb konnte Minister Spahn lange Zeit nur Empfehlungen geben und auf Umsetzung durch die Bundesländer setzen. Bei Zentralstaaten liegt die Entscheidungsgewalt hingegen auf nationaler Ebene, so dass diese direkter agieren können. Auch wenn es in den heutigen Tagen vielleicht so wirkt, ist der Föderalismus keinesfalls etwas Schlechtes. Vielmehr ist er das Ergebnis der deutschen Geschichte und ermöglicht den Bundesländern eine weitestgehend autonome Selbstverwaltung. Er geht zurück auf das Heilige Römische Reich und den darauf folgenden Rheinbund, Deutschen Bund und Norddeutschen Bund. Im Kern ging es in diesen System immer um eine gemeinsame Kooperation zwischen den deutschen Nationen bei gleichzeitiger Souveränität. Formal wurde dieser jahrhundertealte Ansatz nur einmal abgeschafft: 1934 durch die Nationalsozialisten. Dies wurde dann mit der politischen Neuordnung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg rückgängig gemacht.

In der heutigen Bundesrepublik besitzen sowohl die nationale Eben als auch die Bundesländer eine Gesetzgebungskompetenz. Dabei ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und Aufgaben grundsätzlich die Sache der Länder. Dies umfasst auch die Gesetzgebung. Die Bundesebene darf daher nur dort agieren, wo das Grundgesetz dies ausdrücklich zulässt. Dies regelt der Artikel 73. Dort steht, dass die Bundesebene unter anderem für Geld, Handel, Luftverkehr, Postwesen, internationalen Terrorismus und Außenpolitik zuständig ist. Die Gesundheitspolitik findet ihr in der Liste nicht. Denn die Bundesländer sind hier selbst für die Dienstaufsicht der Gesundheitsämter, also den öffentlichen Gesundheitsdienst, und die stationäre Versorgung zuständig.

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