Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

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Mit der Ermordung von drei Frauen in der Dominikanischen Republik im Jahre 1960 führten die Vereinten Nationen im Jahre 1999 den „Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen“ ein. Dieser soll vor allem staatliche Akteure an ihre Verantwortung zum Schutz von Frauen und Mädchen erinnern.

In Deutschland wird mehr als einmal pro Stunde eine Frau Opfer häuslicher Gewalt – Tendenz steigend: Wurden 2017 noch 113.965 Fälle bekannt, sind es 2018 schon 114.393 gewesen. Im gleichen Zeitraum wurden 26.000 Männer von ihren Partnerinnen bedroht.
122mal wurde eine Frau von ihrem Partner bzw. Ex-Partner getötet. Die Dunkelziffern sind deutlich höher, denn nur etwa jedes fünfte Opfer sucht sich Hilfe bzw. erstattet Anzeige.

Um es mit einem Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern vorstellbar zu machen: Im Jahr 2018 haben in der Hansestadt Rostock 943 Frauen Hilfe beim Verein “Frauen helfen Frauen e.V.” ersucht – Das sind 2,5 Fälle pro Tag. Geht man vom aktuellen Bundestrend aus, so werden etwa 31.000 Frauen in der Hansestadt während ihres Lebens mindestens einmal von Gewalt betroffen sein.

Mit der 2011 verabschiedeten Istanbul-Konvention wird von der Europäischen Union die “Gewalt gegen Frauen” als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden und bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben“.

Angesicht der unverändert hohen Problemlage reagiert nun die Bundesregierung und stellt ab Januar 2020 jährlich 120 Mio.€ zur Verfügung. Zu tun gibt es viel, denn noch immer kann keine flächendeckende Versorgung an Frauenhäusern sichergestellt werden. Kritikern gehen die angekündigten Bauvorhaben nicht weit genug: Auch der langfristige Betrieb und eine personelle Ausstattung solcher Einrichtungen solle gewährleistet sein. Dies ginge aber nur über verbindliche Regelungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen, wobei ein Rechtsanspruch auf die Unterstützung eines Frauenhauses helfen würde.

Fakt ist: Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt. Gleichwohl wird kritisiert, dass deren Nachweis vor Gerichten mitunter schwierig ist. Wichtig ist es daher, dass sich die Betroffenen zeitig Hilfe suchen. Unter anderem das Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” ist für Frauen in Not da. Als bundesweites Beratungsangebot unterstützt dieses Betroffene rund um die Uhr und kostenfrei:

Tel.: 08000 116 016.

Viele Informationen zur Prävention und Beratung bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Website “Stärker als Gewalt” an. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser und Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt stellt sich hier vor. Weiterführende Informationen zu Zahlen und Fakten findet ihr auch bei unseren Kollegen von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

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