
Vier Stichwahlen am Sonntag: In den Kreisen Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen wurden Landräte gewählt, in Neubrandenburg der neue Oberbürgermeister. Hier die Ergebnisse.
So hat Vorpommern-Greifswald gewählt

Amtsinhaber Michael Sack (CDU) hat sich laut vorläufigem Ergebnis mit 61,4 Prozent gegen Inken Arndt (AfD, 38,6 Prozent) durchgesetzt und bleibt Landrat. Wahlberechtigt waren rund 197.000 Bürgerinnen und Bürger. Die Wahlbeteiligung lag am Sonntag bei 45,7 Prozent.

So hat Vorpommern-Rügen gewählt

75,1 Prozent: Amtsinhaber Stefan Kerth (parteilos) hat die Stichwahl gegen Carlos Rodrigues (AfD, 24,9 Prozent) gewonnen. Wahlberechtigt waren rund 191.000 Bürgerinnen und Bürger. Wahlberechtigt waren rund 51.000 Bürgerinnen und Bürger. Die Wahlbeteiligung lag am Sonntag bei 39,0 Prozent.

So hat die Mecklenburgische Seenplatte gewählt

Im Kreis Mecklenburgische Seenplatte hat sich Thomas Müller (CDU, 59,7 Prozent) gegen den AfD-Kandidaten Enrico Schult (40,3 Prozent) durchgesetzt. Wahlberechtigt waren rund 215.000 Bürgerinnen und Bürger. Die Wahlbeteiligung lag am Sonntag bei 44,7 Prozent.
So hat Neubrandenburg gewählt

Der neue Oberbürgermeister von Neubrandenburg heißt Nico Klose. Der parteilose Bewerber lag am Sonntag bei der Stichwahl bei 64,95 Prozent, CDU-Kandidat Frank Benischke kam auf 35,05 Prozent. Wahlberechtigt waren rund 51.000 Bürgerinnen und Bürger. Wahlbeteiligung: 43,19 Prozent.

Hintergründe
Was macht ein Landrat?
Landräte bzw. eine Landrätin sind die gesetzlichen Vertreter der Landkreise und leiten die Verwaltung. Als Verwaltungschefs sind sie dafür zuständig, alle Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis zu erledigen.
Eigener Wirkungskreis – das umfasst alle Aufgaben, die dem Landkreis im Zuge seiner Selbstverwaltung obliegen. Aufgaben also, bei denen er selbst entscheiden kann, wie er sie umsetzt. Dazu gehören sowohl Pflichtaufgaben wie die Organisation der Abfallwirtschaft, der Schülerbeförderung oder Sozial- und Jugendhilfe, aber auch freiwillige Aufgaben wie die Sport- und Kulturförderung. Im eigenen Wirkungskreis bereiten Landräte die Beschlüsse des Kreistags vor – und führen sie aus.
Zum übertragenen Wirkungskreis gehören alle Aufgaben, die das Land den Landkreisen überträgt. Aufgaben also, die die Kreise quasi in deren Auftrag erfüllen. Dazu zählen beispielsweise das Pass- und Meldewesen, die Auszahlung von Sozialhilfe und Wohngeld, der Katastrophenschutz, die Arbeit des Kreisordnungsamtes, die Bauaufsicht, der Denkmalschutz und das Ordnungswesen. Diese Aufgaben führen Landräte unabhängig vom Kreistag auf Grundlage des geltenden Rechts aus. Sie unterliegen dabei der Fachaufsicht der Landesbehörden.
Wie lang sind die Amtszeiten?
Landräte und Oberbürgermeister arbeiten hauptamtlich. Ihre Amtszeit beträgt laut Kommunalverfassung des Landes mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Die genaue Zeitspanne legen die Kreise in ihren Hauptsatzungen fest. Alle sechs Landkreise in MV haben sich für sieben Jahre entschieden. Auch die Amtszeit der fünf Oberbürgermeister in MV beträgt einheitlich sieben Jahre.