Bleibt Andreas Sprick Amtsinhaber? Oder löst Matthias Radtke ihn als Bürgermeister ab? Ganz gleich, wer die Wahl am Sonntag in Röbel/Müritz gewinnt: Beide Kandidaten wollen das Amt. Das kann in der Geschichte der Stadt nicht jedes Stadtoberhaupt von sich behaupten.
Bürgermeister werden? Als der Kelch 1682 bei ihm landet, ist Christian Wernecke alles andere als begeistert. Bislang hatte Jacob Kobert das Amt inne. Doch nun ist er tot und die Stadt braucht einen neuen 1. Bürgermeister. Eine Wahl, wie wir sie heute kennen, gibt es zu jener Zeit nicht. Damals berufen die Ratsherren jemanden aus ihren Reihen zum Bürgermeister. Christian Wernecke findet jedoch: Das sollen mal die jungen Leute machen und legt beim Herzog „untertähnigst klagend“ Beschwerde ein. Ratsherr und Kirchenökonom zu sein, sei ihm Aufgabe genug. Seine „flehentliche Bitte“: Das Bürgermeisteramt einem „anderen anständigen jungen Manne“ zu übertragen. Der Herzog empfiehlt dem Magistrat, den unwilligen Kandidaten zu verschonen. Der denkt jedoch gar nicht daran. Und so übernimmt Christian Wernecke schlussendlich doch die „Würde und Bürde“ des Amtes. Alles in allem fast 15 Jahre lang, wie die Anekdote über „Christian Werneckes vergebliches Bemühen, kein Bürgermeister zu werden“ auf der Homepage vom Amt Röbel-Müritz zeigt.
Zurück zur Wahl am Sonntag:
Warum wird gewählt?
Andreas Sprick (CDU) wurde 2016 zum Bürgermeister gewählt und erreicht nun regulär das Ende seiner Amtszeit. Er hat einen Herausforderer: Matthias Radtke. Er tritt als Einzelbewerber an. Damit gibt es am Sonntag auch definitiv eine Entscheidung. Denn: Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint. Treten nur zwei Bewerber/innen an, wird diese Bedingung automatisch im ersten Wahlgang erfüllt.
Der Bürgermeister von Röbel/Müritz arbeitet hauptamtlich. Laut Kommunalverfassung (Paragraf 37) kann die Amtszeit hauptamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sieben bis neun Jahre betragen. Die genaue Dauer bestimmen die Kommunen in ihrer Hauptsatzung. In der Stadt Röbel/Müritz sind es sieben Jahre. Wie bei allen Kommunalwahlen in MV liegt das Mindestwahlalter bei 16 Jahren.
Zwei Stunden weniger Zeit
Frühaufsteher und Spätwähler sollten am Sonntag die Uhr im Blick behalten. Denn: Die Wahllokale öffnen erst 9 und schließen bereits 17 Uhr. Mit der Abweichung von der „8 bis 18 Uhr“-Regelung macht die Gemeindewahlbehörde vom Kommunalen Standarderprobungsgesetz Gebrauch.
Das Gesetz gibt Städten, Gemeinden und Landkreise die Möglichkeit, in bestimmten Belangen von landesrechtlichen Vorgaben abzuweichen und eigene Ideen auszuprobieren, um Aufgaben unbürokratischer zu erledigen. Voraussetzung: Die Abweichungen werden beim Innenministerium beantragt und dort – wie im Falle der Bürgermeisterwahl in Röbel/Müritz – genehmigt. Die Gemeindewahlbehörde begründet die Verkürzung der Wahlzeit mit einer Entlastung der ehrenamtlichen Wahlvorstände.