Fünf aus sechzehn

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Wählen mit 16: Bremen hat 2009 ja gesagt. Baden-Württemberg im April 2022. In MV berät gerade der Landtag. Und wie sieht es in den anderen Bundesländern aus? Der Blick in die Länder – Teil 3 unserer Serie „Wählen mit 16“. 

Insgesamt gibt es derzeit fünf Bundesländer, in denen Wählerinnen und Wähler nicht volljährig sein müssen, um bei Landtagswahlen ihre Stimme abgeben zu dürfen: 

Karte: Pixabay/Übersicht: S. Kuska

Bremen machte 2009 den Anfang. Die erste Bürgerschaftswahl, in der diese Entscheidung zum Tragen kam, fand 2011 statt. 

Brandenburg setzte das Wahlalter 2011 von 18 auf 16 Jahre herab. Die erste Landtagswahl, bei der Jugendliche davon profitierten, fand 2014 statt. 

In Hamburg und Schleswig-Holstein machten Bürgerschaft und Landtag 2013 den Weg für Wahlen ab 16 frei. In der Hansestadt durften 16- und 17-Jährige somit 2015 erstmals bei einer Bürgerschaftswahl mitwählen, in Schleswig-Holstein zur Landtagswahl 2017. 

In Baden-Württemberg fiel die Entscheidung im April 2022. Hier steht die nächste reguläre Landtagswahl 2026 an. 

In Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung ihren Gesetzentwurf, das Mindestalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre herabzusetzen, im Juni in den Landtag eingebracht. Nach der ersten Lesung im Parlament wird nun im Innenausschuss, im Rechtsausschuss und im Sozialausschuss weiter darüber beraten. Danach findet im Landtag die zweite Lesung statt.

Und bei Kommunalwahlen?

Bei Kommunalwahlen zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Hier dürfen in den meisten Bundesländern auch 16- und 17-Jährige wählen gehen:

Karte: Pixabay/Übersicht: S. Kuska

So unterschiedlich die Bundesländer bei Kommunal- und Landtagswahlen mit dem Alter beim aktiven Wahlrecht auch verfahren: Beim passiven Wahlrecht – also dem Recht, gewählt zu werden – gilt bundesweit einheitlich ein Mindestalter von 18 Jahren. 


Die Serie

Wir stellen Studien vor, liefern Erklärstücke, Pro und Contra, die Chronologie der Debatte, wir berichten über die Erfahrungen in anderen Bundesländern, interviewen Wissenschaftler. Wählen mit 16 – die bisherigen Teile im Überblick:

Teil 1: Wählen ab 16? Pro und Contra

Teil 2: Frau Fischer zieht in den Landtag

Der Hintergrund

Der Schweriner Landtag hat das Wahlrecht ab 16 auf den Weg gebracht. Bisher liegt die Grenze zur Teilnahme an der Landtagswahl – wie bei Bundestagswahlen – bei 18 Jahren. Eine Ausnahme bilden in MV die kommunalen Wahlen, an denen bereits seit 1999 eine Teilnahme ab 16 möglich ist.

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