Neubrandenburg wählt

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In MV steht die erste Wahl des Jahres an: Am 16. Januar sind in Neubrandenburg 54.000 Wählerinnen und Wähler aufgerufen, ihr Stadtoberhaupt zu bestimmen. Zur Wahl stehen zwei Kandidaten: Amtsinhaber Silvio Witt und Herausforderer Gunar Mühle. Die Briefwahl läuft bereits. 

Symbolbild: pixabay

Warum ist die Wahl nötig? 

Die Amtszeit einer Oberbürgermeisterin/eines Oberbürgermeisters in hauptamtlich verwalteten Gemeinden beträgt laut Kommunalverfassung mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Die genaue Amtszeit bestimmen die Kommunen in ihrer Hauptsatzung. In Neubrandenburg dauert sie sieben Jahre.

Wann wird ein Bürgermeister zum Oberbürgermeister? 

Welche der beiden Amtsbezeichnungen ein hauptamtliches Stadtoberhaupt trägt, regelt die Kommunalverfassung in § 38. Darin heißt es: „In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten führt er (der Bürgermeister, Anm. d. Red.) die Bezeichnung Oberbürgermeister, sofern die Hauptsatzung nicht die Bezeichnung Bürgermeister vorsieht.“ Aktuell gibt es in MV fünf Oberbürgermeister: in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Greifswald und Stralsund. 

Wie viele Stimmen sind nötig, um gewählt zu sein?

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint.

Welche Fristen sollten Briefwähler beachten? 

Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, benötigt einen Wahlschein. Diesen kann man bis zum 11. Januar 2022 (23 Uhr) bei der Gemeindewahlbehörde beantragen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten: 

  • online unter www.neubrandenburg.de
  • per Post 
  • per E-Mail an wahlen@neubrandenburg.de
  • persönlich in der Gemeindewahlbehörde im Rathaus, Haus B, Lindenstraße 63
  • über den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

Die ausgefüllten Wahlunterlagen werden entweder per Wahlbrief kostenlos an die Gemeindewahlbehörde zurückgesandt. Oder zu den allgemeinen Öffnungszeiten persönlich im Briefwahlbüro abgegeben. Wichtig: Im Briefwahlbüro gilt die 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet). 

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister/innen?

Oberbürgermeister/in von Neubrandenburg zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Das Stadtoberhaupt übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in der Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner/innen haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.

Unterschiede zeigen sich auch…

  • … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister/innen werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein/e Amtsinhaber/in zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister/innen werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
  • … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtliche/r Bürgermeister/in werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er/sie schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister/innen gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.

Gibt es in diesem Jahr weitere OB-Wahlen? 

Ja. Am 8. Mai in Stralsund und am 12. Juni in Greifswald. Im Jahr darauf sind alle wahlberechtigten Schweriner/innen zur OB-Wahl aufgerufen. In Rostock steht die nächste Wahl regulär erst 2026 an.

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