Stichwahl in zwei Städten

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In Plau und in Boizenburg muss in Stichwahlen über die neuen Bürgermeister entschieden werden. Wie die Wahlleiter mitteilten, konnte bei der Wahl am Sonntag keiner der drei Bewerber in Plau und der vier Kandidaten in Boizenburg die absolute Mehrheit gewinnen. Einen Wahlsieger gibt es hingegen in Pasewalk. Hier der Überblick.

In Plau gewann Sven Hoffmeister (CDU) mit 46,6 Prozent der Stimmen vor Marco Rexin (Initiative Wir leben Demokratie) mit 29,4 Prozent. Dritter wurde Nico Conrad (SPD) mit 23,9 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 73,7 Prozent.

In Boizenburg kommt es zu einer Stichwahl zwischen Rico Jakobeit (gemeinsamer Kandidat von Linke und SPD), der auf 46,8 Prozent kam, und Patrick Sevecke (CDU, 45,7 Prozent). Zwei Einzelbewerber bekamen 5,1 und 2,4 Prozent der Stimmen. Wahlbeteiligung: 62,56 Prozent.

In den Städten waren die Amtsinhaber Norbert Reier (Linke) für Plau und Harald Jäschke (parteilos) für Boizenburg nach 20 und 21 Jahren aus Altersgründen nicht mehr angetreten.

Entschieden ist hingegen die Wahl in Pasewalk. Bürgermeister wird Danny Rodewald (Einzelbewerber). Er setzte sich am Sonntag knapp gegen die bisherige Amtsinhaberin Sandra Nachtweih (CDU) durch. Ergebnis: 50,9 Prozent zu 49,1 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 61,6 Prozent.

Hintergrund

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister/innen?

Bürgermeister/in von Pasewalk, Plau, Boizenburg zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Er/Sie übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in der Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner/innen haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.

Unterschiede zeigen sich auch…

  • … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister/innen werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein/e Amtsinhaber/in zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister/innen werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
  • … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtliche/r Bürgermeister/in werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er/sie schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister/innen gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.

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