Drei Wahlen in drei Städten

Vom / Bundestagswahlen, Kommunalwahlen, Landtagswahlen

Am Sonntag wird gewählt. Bundestags- und Landtagswahl. In Boizenburg, Plau und Pasewalk gibt es sogar drei Wahlen. In den drei Städten wird die nächste Bürgermeisterin/der nächste Bürgermeister gesucht.

Pasewalk. Hier strebt Bürgermeisterin Sandra Nachtweih (CDU) eine zweite Amtszeit von acht Jahren an. Einziger Konkurrent der 45-Jährigen, die auch Präsidentin des Kreistages Vorpommern-Greifswald ist, ist der 42-jährige parteilose Danny Rodewald.

Plau. Hier tritt Amtsinhaber Norbert Reier (Linke) nach 20 Jahren aus Altersgründen nicht mehr an. Nachfolger wollen die Stadtfraktionschefs Sven Hoffmeister (CDU) und Marco Rexin von der Initiative Wir leben Demokratie sowie Nico Conrad (SPD) werden.

Boizenburg. Hier gibt es vier Kandidaten: Patrick Sevecke (CDU), Rico Jakobeit (Linke) und die Einzelbewerber Marco Pfingst und Philipp Jülich. Amtsinhaber Harald Jäschke (parteilos) tritt nach 21 Jahren aus Altersgründen nicht mehr an.

Hintergrund

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister/innen?

Bürgermeister/in von Pasewalk, Plau, Boizenburg zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Er/Sie übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in der Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner/innen haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.

Unterschiede zeigen sich auch…

  • … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister/innen werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein/e Amtsinhaber/in zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister/innen werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
  • … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtliche/r Bürgermeister/in werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er/sie schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister/innen gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.

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