Wählen mit Schablone

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Blinde und sehbehinderte Menschen können bei der Bundestags- und der Landtagswahl auf die Hilfe von Stimmzettelschablonen zurückgreifen. Auch Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel als Audio-CD werden ausgegeben.

Wie der stellvertretende Landesvorsitzende des Blinden- und Sehbehinderten-Vereins, Eckhard Priebe, und Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke am Freitag mitteilen, können damit Wahlberechtigte mit eingeschränkter Sehkraft unabhängig von einer Vertrauensperson im Wahllokal oder per Briefwahl an den Wahlen teilnehmen.

Stimmzettelschablonen können – auch ohne Mitgliedschaft im BSVMV e. V. – hier angefordert werden:

Blinden- und Sehbehinderten-Verein M-V e. V.

Henrik-Ibsen-Str. 20

18106 Rostock

Telefon: 0381/ 77 89 80

E-Mail: info@bsvmv.org

Die Stimmzettelschablone hat die Form einer Tasche, in die der Stimmzettel für die Stimmabgabe eingelegt wird. Zur Orientierung sind die Stimmzettel hierfür an der oberen rechten Ecke abgeschnitten oder mit einer 5 Millimeter großen Lochung versehen. Entsprechend der Landeslisten der Parteien und der Einzelkandidaten enthält die Stimmzettelschablone in zwei senkrechten Reihen angeordnet Löcher, die deckungsgleich mit den für die Stimmabgabe vorgesehenen Kreisen auf dem Stimmzettel sind. Durch Abtasten und Zählen der Aussparungen, die mit geprägten und Punktschriftzahlen versehen sind, können die gesuchten Wahlvorschläge gefunden und so die Erst- und Zweitstimme für den jeweiligen Wahlvorschlag abgegeben werden. 

Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können auf diese Weise am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte nicht vergessen, die Wahlschablone wieder mit nach Hause zu nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. 

Blinden oder sehbehinderten Wahlberechtigten bleibt es freigestellt, ohne Stimmzettelschablone zu wählen oder die Unterstützung durch eine Vertrauensperson zu nutzen. Dies kann auf Wunsch des Wahlberechtigten auch ein Mitglied des Wahlvorstandes im jeweiligen Wahllokal sein.

Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke weist einschränkend darauf hin, dass aufgrund unrichtiger Maßangaben in einigen Wahlkreisen Stimmzettel gedruckt worden sind, die nicht mit dem Schema der Stimmzettelschablone übereinstimmen. „Es tut mir sehr leid, dass es zu diesem Versehen gekommen ist“, sagte die Landeswahlleiterin. Betroffen sind Blinde und Sehbehinderte, die in folgenden Wahlkreisen wahlberechtigt sind: 

– Landkreis Vorpommern-Rügen: Wahlkreis 15 für die Bundestagswahl; Wahlkreise 23, 24, 25 und 26 sowie 33 und 34 für die Landtagswahl

– Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Wahlkreise 4, 5, 6, und 7 für die Landtagswahl

„Die Wahlleitungen haben alle Möglichkeiten geprüft, um Blinden und Sehbehinderten aus den betroffenen Wahlkreisen doch noch eine Stimmabgabe per Stimmzettelschablone zu ermöglichen, entweder durch den Druck neuer Stimmzettelschablonen oder durch einen Neudruck der Stimmzettel“, so Beneicke. „Leider sahen sich jedoch alle Druckereien außerstande, so kurz vor dem Wahltermin solche Aufträge noch termingerecht zu realisieren. Ich bitte um Entschuldigung, dass dieses wertvolle Hilfsmittel nun nicht allen Blinden und Sehbehinderten zur Verfügung gestellt werden kann.“

Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler mögen sich bitte an eine Person ihres Vertrauens wenden, damit ihnen bei Bedarf beim Wahlvorgang geholfen wird, sagte die Landeswahlleiterin. „Die Wahlvorstände in den Wahllokalen der genannten Wahlkreise werden von den Wahlleitungen besonders darauf hingewiesen, jegliche Unterstützung in dieser Hinsicht zu gewähren, sofern dies gewünscht wird.“

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