Zwei Stichwahlen am Sonntag

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Wahlsonntag in Nordwestmecklenburg und Friedland. Zwei Stichwahlen stehen an. Einmal geht es um das Amt der Landrätin/des Landrats, einmal wird entschieden, wer neuer Bürgermeister wird. Unser Hintergrund.

Nordwestmecklenburg

Wahl zum Landrat/zur Landrätin: Tino Schomann (CDU) und Kerstin Weiss (SPD) haben im ersten Durchgang am 25. April die meisten Stimmen geholt: 35,9 Prozent zu 34,7 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 37,2 Prozent.

Hintergründe zur Wahl in Nordwestmecklenburg – hier

Wie wird gewählt?

Die Wahllokale haben am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme. Bei der Stichwahl reicht die einfache Mehrheit, um die Wahl zu gewinnen.

Was müssen Wählerinnen und Wähler beachten?

Wegen der Pandemie gelten in den Wahllokalen strenge Hygieneregeln: Wähler/innen und Wahlhelfer/innen müssen eine Maske tragen, die Kabinen stehen weiter auseinander, es darf nur eine begrenzte Anzahl von Wählerinnen und Wählern gleichzeitig im Wahllokal sein, Desinfektionsmittel müssen bereit stehen.

Warum wird nur im Landkreis NWM gewählt?

In vier der sechs Landkreisen fanden die letzten Landratswahlen einheitlich am 27. Mai 2018 statt. Neben dem Landkreis Rostock ist auch der Landkreis Nordwestmecklenburg nach 2011 aus diesem einheitlichen Rhythmus gefallen. Damals hatte Birgit Hesse (SPD) die Wahl gewonnen. Sie wurde Anfang 2014 jedoch Arbeits- und Sozialministerin. Deshalb stand hier nach gut zweieinhalb Jahren wieder eine Landratswahl an – die Kerstin Weiss (SPD) gewann. Deshalb findet die nächste reguläre Landratswahl in Nordwestmecklenburg 2021 statt.

Was macht eine Landrätin/ein Landrat?

Ein Landrat/eine Landrätin ist der/die gesetzliche Vertreter/in der Landkreise und leitet die Verwaltung. Als Verwaltungschef ist er/sie dafür zuständig, alle Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis zu erledigen.

Eigener Wirkungskreis – das umfasst alle Aufgaben, die dem Landkreis im Zuge seiner Selbstverwaltung obliegen. Aufgaben also, bei denen er selbst entscheiden kann, wie er sie umsetzt. Dazu gehören sowohl Pflichtaufgaben wie die Organisation der Abfallwirtschaft, der Schülerbeförderung oder Sozial- und Jugendhilfe, aber auch freiwillige Aufgaben wie die Sport- und Kulturförderung. Im eigenen Wirkungskreis bereiten Landräte die Beschlüsse des Kreistags vor – und führen sie aus.

Zum übertragenen Wirkungskreis gehören alle Aufgaben, die das Land den Landkreisen überträgt. Aufgaben also, die die Kreise quasi in deren Auftrag erfüllen. Dazu zählen beispielsweise das Pass- und Meldewesen, die Auszahlung von Sozialhilfe und Wohngeld, der Katastrophenschutz, die Arbeit des Kreisordnungsamtes, die Bauaufsicht, der Denkmalschutz und das Ordnungswesen. Diese Aufgaben führen Landräte unabhängig vom Kreistag auf Grundlage des geltenden Rechts aus. Sie unterliegen dabei der Fachaufsicht der Landesbehörden.

Wie lang ist die Amtszeit?

Landräte arbeiten hauptamtlich. Ihre Amtszeit beträgt laut Kommunalverfassung des Landes mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Die genaue Zeitspanne legen die Kreise in ihren Hauptsatzungen fest. Alle sechs Landkreise haben sich für sieben Jahre entschieden, auch Nordwestmecklenburg.

Friedland

Bürgermeisterwahl: Hier treten Frank Nieswandt (DIE LINKE) und Matthias Noack (Freie Wählergemeinschaft Friedlands) zur Stichwahl an. Das Wahlergebnis vom 25. April:

Hintergrund

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister/innen?

Bürgermeister/in von Friedland zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Er/Sie übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in der Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner/innen haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.

Unterschiede zeigen sich auch…

  • … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister/innen werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein/e Amtsinhaber/in zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister/innen werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
  • … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtliche/r Bürgermeister/in werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er/sie schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister/innen gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.
  • Noch ein Unterschied: Im Gegensatz zu ihren ehrenamtlichen Kollegen haben hauptamtliche Bürgermeister/innen keinen Sitz in der Stadt-/Gemeindevertretung.

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