Am Mittwoch und Donnerstag ist wieder Landtag. Dann treffen sich die Abgeordneten zur vorletzten regulären Sitzungswoche vor der Landtagswahl. 34 Punkte stehen auf der Tagesordnung. Und mit ihnen ganz unterschiedliche Formen der Debatte.
Aktuelle Stunde
Die Aktuelle Stunde ist eine Kurzdebatte, in der die Abgeordneten über Themen von allgemeinem, aktuellem Interesse sprechen. Sie bildet in der Regel den ersten Tagesordnungspunkt der Sitzungswoche. In jeder Sitzungswoche darf eine andere Fraktion ein Thema auf die Agenda setzen. Die Reihenfolge hängt vom Stärkeverhältnis der Fraktionen ab. Das bedeutet: Je mehr Mitglieder eine Fraktion hat, umso häufiger darf sie das Thema bestimmen. Es muss kurz und sachlich formuliert und von aktuellem Interesse sein. So gibt es die Geschäftsordnung des Landtags (§ 66) vor. Fraktionslose Abgeordnete dürfen ebenso wie die Landesregierung keine Themen vorschlagen.
Die Aktuelle Stunde gibt den Fraktionen im Landtag Gelegenheit, ihre Position zu bestimmten Themen darzustellen oder aktuelle Probleme in den Fokus zu rücken. Für die Opposition ist sie zudem eine Möglichkeit, der Regierung kritisch auf den Zahn zu fühlen – und damit ihre Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung auszuüben. Anders als bei Debatten zu Gesetzesentwürfen oder Anträgen finden in Aktuellen Stunden keine Abstimmungen statt.
In der Mai-Sitzung liegt das Antragsrecht bei der AfD. Das Thema lautet: „Zukunft gestalten – Freiheit der Kinder und Jugendlichen bewahren und Familien fördern“.
Anträge
Anträge sind Beschlussvorlagen, die in der Regel die Landesregierung zum Handeln veranlassen sollen. Meistens enthalten sie deshalb Formulierungen wie „Die Landesregierung wird aufgefordert… “ oder „Der Landtag fordert die Landesregierung auf…“. Neben Gesetzentwürfen bilden Anträge den Kernpunkt für Landtagsdebatten. Nicht immer wird am Ende einer Debatte sofort über den Antrag abgestimmt: Mitunter wird er erst einmal zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen und zu einem späteren Zeitpunkt für die Abstimmung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
In der aktuellen Sitzungswoche stehen elf Anträge auf der Tagesordnung. Je drei Anträge legen die Koalitionsfraktionen und die AfD vor, fünf kommen von den Linken.
Aussprache
Wenn das Landesparlament tagt, steht den Abgeordneten noch ein weiteres Instrument zur Verfügung, um über ein Thema zu debattieren: die Aussprache. Das Grundanliegen lautet auch hier: Öffentlichkeit für einen Sachverhalt herzustellen. Anders als bei Gesetzentwürfen oder Anträgen findet am Ende aber keine Abstimmung statt. Aussprachen können von allen Fraktionen beantragt werden. Für die Koalitionsfraktionen ist dieses Instrument besonders interessant, wenn sie sich bei einem Thema nicht auf einen Antrag einigen können. Denn anders als Anträge können Aussprachen auch von einem Koalitionspartner allein eingebracht werden.
In dieser Sitzungswoche stehen zwei Aussprachen auf der Tagesordnung: zu den Themen Demokratie und Toleranz (Top 25) und duale Ausbildung (Top 31).
Befragung der Landesregierung
Wer Zusammenhänge verstehen und Entscheidungen kritisch hinterfragen möchte, braucht vor allem eines: Informationen. Die Landesverfassung räumt den Abgeordneten deshalb umfangreiche Frage- und Auskunftsrechte ein. Ein Beispiel ist die Befragung der Landesregierung zur Landtagssitzung. Mit ihr startet in der Regel der zweite Sitzungstag. Hier können die Abgeordneten der Ministerpräsidentin sowie den Ministerinnen und Ministern kurz und knapp öffentlich auf den Zahn fühlen. Eine Möglichkeit, die vor allem von den Mitgliedern der Opposition in Anspruch genommen wird. Die Mitglieder der Landesregierung kennen vorab nur das Thema, zu dem sie befragt werden, aber nicht die konkreten Fragen.
Für Donnerstag haben drei Abgeordnete Fragen angemeldet: Dr. Gunter Jess (AfD), Prof. Dr. Ralph Weber (AfD) und Christel Weißig (fraktionslos). Ihre Anliegen wenden sich unter Tagesordnungspunkt 22 an Bildungsministerin Bettina Martin (SPD), Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) und Innenminister Torsten Renz (CDU).
Erste Lesung
Mit der ersten Lesung wird ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht – also das Gesetzgebungsverfahren eröffnet. Zunächst begründen die Initiatoren den Entwurf. Dann können sich alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten dazu äußern. Am Ende stimmen die Abgeordneten darüber ab, ob der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen wird. Gibt es dafür eine Mehrheit, wird das Thema dort detailliert mit Sachverständigen erörtert. Diese Beratungen können bis zur nächsten Landtagssitzung beendet sein, aber auch mehrere Monate dauern. Am Ende legt der federführende Ausschuss dem Landtag eine Beschlussempfehlung vor. Über die dann in der zweiten Lesung abschließend beraten wird. Spricht sich der Landtag nach der ersten Lesung mehrheitlich dagegen aus, den Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen, wird er spätestens nach drei Monaten zur zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Für die aktuelle Sitzungswoche liegen acht Gesetzentwürfe zur ersten Lesung vor. Vier bringt die Landesregierung ein, zwei legen Koalitionsfraktionen vor. Je einer stammt von der AfD und den Linken.
Unterrichtung
Eine Unterrichtung ist ein schriftlicher Bericht, der dem Parlament auf Verlangen des Landtags oder auf Initiative der Landesregierung vorgelegt wird. Aber nicht nur die Landesregierung, auch andere öffentliche Organe wie der Bürgerbeauftragte, der Datenschutzbeauftragte, der Landesrechnungshof oder die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur unterrichten den Landtag regelmäßig über ihre Arbeit.
In dieser Sitzungswoche berät der Landtag über die Unterrichtung des Datenschutzbeauftragten und die dazugehörige Stellungnahme der Landesregierung (Top 19).
Zweite Lesung
In der zweiten Lesung werden die Gesetzentwürfe erneut beraten. Hier haben die Abgeordneten noch einmal Gelegenheit, ihre Argumente öffentlich zu machen. Die zweite Lesung endet mit einer Schlussabstimmung – in der der Landtag den Gesetzentwurf mehrheitlich annimmt oder ablehnt.
Diesmal beraten die Abgeordneten insgesamt acht Gesetzentwürfe in zweiter Lesung. Sechs stammen von der Landesregierung, zwei von der Fraktion DIE LINKE.